Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál kündigte an, dass Wiener Wohnen hart gegen jene rund 100 Mieter*innen vorgeht, die ihre Wohnungen im Zeitraum von 2012 bis 2022 wiederholt und gewinnbringend weitervermietet haben.
„Für illegale Untervermietung im Gemeindebau gibt es in Wien keinen Platz“, betonte Gaál. Wien übernehme mit dieser klaren Linie eine internationale Vorreiterrolle im Umgang mit Kurzzeitvermietungen. Die Sanktionen sind streng: Kündigungen der Mietverhältnisse, lebenslange Sperren für den Gemeindebau sowie Rückforderungen der erzielten Gewinne.
Detektivarbeit mit Wirkung
Über Jahre hinweg hat Wiener Wohnen mit intensiven Recherchen und dem Einsatz von Privatdetektiven illegale Airbnb-Vermietungen dokumentiert. Das Ergebnis: 250 Gemeindemieter*innen wurden entlarvt – in etwa 100 Fällen wurde die sogenannte Bagatellgrenze deutlich überschritten. Gegen diese Betroffenen wird nun scharf vorgegangen. 70 von ihnen haben ihre Wohnungen bereits zurückgegeben, über alle wurde eine lebenslange Sperre verhängt. Für die übrigen 30, die noch in einem Mietverhältnis stehen, wurden mietrechtliche Maßnahmen eingeleitet, darunter Verwarnungen und in zwei Härtefällen bereits Kündigungen.
Rechtlicher Rückenwind durch OGH-Urteil
Bereits 2020 klagte Wiener Wohnen die Plattform Airbnb. In einem richtungsweisenden Urteil bestätigte der Oberste Gerichtshof im November 2022 das Verbot der Kurzzeitvermietung von Gemeindewohnungen. Airbnb ist seither verpflichtet, Inserate für Gemeindebauten zu unterbinden und Wiener Wohnen Auskünfte über generierte Umsätze zu geben.
Klare Botschaft der Stadt Wien
„Die Wohnungen dienen dem Wohnbedürfnis der Bevölkerung und dürfen nicht zur Profitmaximierung missbraucht werden“, erklärte Wiener Wohnen-Direktorin Karin Ramser. In Mietverträgen und Informationsbroschüren wird seit jeher explizit auf das Verbot der entgeltlichen Untervermietung hingewiesen.
Auch leichtere Fälle aus der Vergangenheit – bei denen Mieter*innen ihre Wohnung für ein oder zwei Nächte weitergaben – bleiben nicht unbeachtet: Die Betroffenen werden schriftlich verwarnt und nochmals ausdrücklich auf das Untermietverbot hingewiesen.