Klimagesetz und verschärftes Jugendschutzgesetz stehen zur Beschlussfassung an

Am Donnerstag, dem 27. März, kommt der Wiener Landtag erneut zusammen – es ist die vorletzte Sitzung vor der vorgezogenen Wien-Wahl am 27. April. Nur drei Tage vor dem Urnengang findet dann die letzte Landtagssitzung statt.

Im Mittelpunkt der kommenden Sitzung stehen zwei zentrale Gesetzesvorhaben, die bereits seit einiger Zeit angekündigt wurden: das Wiener Klimagesetz sowie das überarbeitete und verschärfte Jugendschutzgesetz.

Wiener Klimagesetz: CO₂-Neutralität bis 2040 als Ziel

Nach dem Jahrhunderthochwasser Anfang September 2024 hatte die Stadt Wien ein eigenes Klimagesetz angekündigt, da man nicht länger auf bundesweite Regelungen warten wollte. Nach monatelanger Ausarbeitung wurde der Entwurf schließlich Mitte Februar präsentiert.

Das neue Gesetz sieht eine regelmäßige Evaluierung des Klimafahrplans im Fünfjahresrhythmus vor. Zudem soll mit der Schaffung einer „Klima-Allianz“ die Zusammenarbeit mit Unternehmen, Institutionen und Organisationen innerhalb der Stadt intensiviert werden. Allein im laufenden Jahr sind über 100 Maßnahmenprojekte geplant. Das übergeordnete Ziel: Wien will bis zum Jahr 2040 CO₂-neutral sein. Damit will die Stadt ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten, die Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels erhöhen und die Kreislaufwirtschaft fördern.

Jugendschutzgesetz: Neue Maßnahmen gegen Nikotinprodukte und Glücksspiele

Auch beim Jugendschutzgesetz setzt die Stadt auf Eigeninitiative. Besonders der zunehmende Konsum von Nikotinbeuteln unter Jugendlichen veranlasste die Wiener Stadtregierung zu einer gesetzlichen Verschärfung – unabhängig von bundesweiten Regelungen. Die neuen Bestimmungen sehen ein klares Verbot dieser Produkte vor.

Ein weiterer Fokus liegt auf klareren Regeln für Glücksspiele und Wetten. Ziel ist es, Jugendliche besser zu schützen und problematischem Verhalten vorzubeugen. Zudem sollen künftig verbotene Gegenstände, Medien und Datenträger von geringem Wert effizienter beschlagnahmt und entsorgt werden, wodurch Verwaltungskosten und bürokratischer Aufwand reduziert werden sollen.

Neu ist außerdem die gesetzliche Grundlage für sogenannte Testkäufe, mit denen die Einhaltung jugendschutzrechtlicher Vorgaben überprüft werden kann. Solche Testkäufe dürfen nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen: Die obsorgeberechtigten Personen müssen zustimmen, die Jugendlichen müssen umfassend geschult sein und von einer volljährigen Person begleitet werden.

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