Wettbewerbsbehörde untersucht Kraftstoffmarkt

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) nimmt den Kraftstoffmarkt unter die Lupe. Es soll untersucht werden, ob „neben anderen aktuellen Entwicklungen auch fehlender oder beschränkter Wettbewerb Ursache der derzeitigen Preise sind“, hieß es heute in einer Aussendung. Mehrere Beschwerden hätten die Behörde diesbezüglich erreicht.

In den vergangenen Tagen war vermehrt Kritik aufgekommen, nachdem die Kraftstoffpreise nicht gesunken waren, obwohl die internationalen Rohölpreise wieder zurückgegangen waren.

Die Wettbewerbsbehörde will neben den Tankstellen in Österreich auch die vorgelagerten Märkte, zum Beispiel die Raffinerien, untersuchen.

Die Preis- und Margenentwicklung an den Tankstellen werde nun analysiert und wettbewerbsrechtlich beurteilt. „Wichtige Elemente werden die systematische Analyse der Entwicklung der Rohölpreise, der Preise, Kosten und Produktionsmengen der Raffinerien sowie des Preisniveaus und der Preiszyklen an den Tankstellen sein“, so die BWB.

Die Wettbewerbsbehörde habe 2011 die letzte Branchenuntersuchung durchgeführt. Die Marktstrukturen und Geschäftsbeziehungen könnten sich seitdem aber geändert haben, heißt es. In ihrer Untersuchung will die BWB auch die Entwicklung in ausgewählten benachbarten Staaten berücksichtigen. So seien etwa durch die Preisdeckelung in Ungarn und in Slowenien ein veränderter Wettbewerbsdruck und Preisveränderungen in den Grenzregionen zu erwarten.

Die BWB wird sich auf Daten und Befragungen von Marktteilnehmern stützen. Die Behörde sei per Gesetz befugt, „von Unternehmen die Erteilung von Auskünften innerhalb einer jeweils zu setzender, angemessener Frist anzufordern“. Wenn Unternehmen dabei „vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder irreführende Angaben“ machen, kann die BWB eine Geldstrafe von bis zu 0,5 Prozent des Gesamtumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr verhängen.

Werden die Auskünfte per Bescheid angeordnet, kann es sogar zu einer Strafe von bis zu einem Prozent des Gesamtumsatzes kommen – das, wenn das betroffene Unternehmen „vorsätzlich oder fahrlässig keine, unrichtige, irreführende, unvollständige oder nicht fristgerechte Auskünfte erteilt“.

Sollte sich bei der Untersuchung herausstellen, dass es konkrete Verdachtsmomente für wettbewerbswidriges Verhalten gibt, seien andere Ermittlungsinstrumente beziehungsweise die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens möglich, schreibt die Behörde weiter. Im letzteren Fall kann sich der Bundeskartellanwalt, der über keine eigenständige Ermittlungskompetenz verfügt, als zweite Partei beteiligen.

Der Bundeskartellanwalt werde sich der gestiegenen Treibstoffpreise annehmen: Das gab Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Wochenende bekannt. „Wir werden uns nun ganz genau anschauen, ob es hier zu verbotenen Preisabsprachen oder Kartellbildungen gekommen ist“, so die Ministerin.

Unterstützung kam vom Koalitionspartner ÖVP: „Wir müssen alles tun, um Menschen, die das Auto brauchen, zu unterstützen. Niemand darf ungerechtfertigt Kapital aus der Krise schlagen“, sagte Klubchef August Wöginger.

Die Aufdeckung allfälliger Kartelle liegt grundsätzlich im Aufgabenbereich der BWB. Der Bundeskartellanwalt kann die BWB aber zur Übermittlung von Auskünften ersuchen, in alle Akten der BWB Einsicht nehmen und gegebenenfalls auch die BWB um die Setzung von Ermittlungsschritten ersuchen.

 

(ORF/Agenturen)

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