Maßnahmenbegleitverordnung der Stadt Wien nimmt Anpassungen in der Bekämpfung gegen Covid-19 vor

Die Wiener Landesverordnung für begleitende Maßnahmen zur Covid-Bekämpfung ist heute vom Wiener Landeshauptmann Michael Ludwig unterzeichnet worden und wird ab Mitternacht in Kraft treten. Aufgrund der aktuellen Covid-Situation in Österreich sind auch in Wien einige Anpassungen der Corona-Bestimmungen notwendig geworden.

Vor allem bei den 12- bis 15-jährigen Kindern bzw. Jugendlichen wird mit Inkrafttreten der Verordnung ein 2,5G-Nachweis notwendig sein, wenn diese öffentlichen Freizeiteinrichtungen, Frisöre oder Gastronomiebetriebe aufsuchen wollen. Damit ist diese Regelung strenger als im Rest Österreichs, da die nichtgeimpften bzw. nichtgenesenen 12- bis 15-jährigen einen gültigen PCR-Test vorlegen müssen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Für diese schulpflichtige Altersgruppe ist auch das PCR-Pickerl aus dem Ninja-Pass gültig. Wollen 12- bis 15-Jährige eine Großveranstaltung über 500 Personen besuchen, dann gilt auch für sie ausschließlich ein 2G-Nachweis.

Für Kinder unter 12 Jahren ändert sich nichts. Die Testpflicht für Kinder ab sechs Jahren bleibt bestehen, Sechs- bis Elfjährige können ihren vollständig beklebten Ninja-Pass wie gewohnt die ganze Woche nutzen. Bei Sechs. bis Elfjährigen gilt also 3G (Antigentest 48 Stunden, PCR-Test 72 Stunden).

Die Verordnung bringt zudem weitere Neuerungen für Gastronomiestände – z.B. Punschstände, Würstelstände und dergleichen – bei Konsum vor Ort: in diesen Fällen gilt ausschließlich ein 2G-Nachweis, da diese Stände Gastronomiebetrieben gleichgesetzt sind. Erstimpfungen plus einem gültigen PCR-Test (48 Stunden) werden für eine Übergangsfrist bis 6. Dezember (analog zu den Bundesbestimmungen) einem 2G-Nachweis gleichgestellt. Ausgenommen davon sind die Nachtgastronomie und Großveranstaltungen – hier gilt in Wien, dass nur vollständig Immunisierte und Genesene Zutritt haben. In Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen muss nun zweimal statt einmal pro Woche ein PCR-Screening für das gesamte Personal vorgenommen werden.

Alle anderen Bestimmungen, die nun seit Beginn der Woche durch die Bundesverordnung neu eingeführt wurden – wie z.B.: FFP2-Maskenpflicht im Handel für Kund*innen –  waren in Wien schon zuvor gültige Bestimmungen.

Der Wiener Landeshauptmann und Bürgermeister betonte in dem Zusammenhang heute abermals die Notwendigkeit dieser Maßnahmen. „Wir werden jetzt nicht lockerlassen und werden alles unternehmen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Wir wollen alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens offenhalten, auch wenn es mit strengeren Regeln und Aufwand verbunden ist“, so Ludwig. Er verwies auf die österreichweit rasant steigenden Zahlen – mit 11.975 neu registrierten Coronavirus-Fällen innerhalb der letzten 24 Stunden wurde heute ein neuer Höchstwert seit Beginn der Pandemie erreicht. „Wien wird weiterhin den Weg der Sicherheit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung beschreiten“, betonte der Stadtchef. Oberste Priorität habe die Gesundheit der Menschen. Wenn nötig werde der Wiener Landeshauptmann auch noch konsequentere Maßnahmen in Wien umsetzen.

Zudem forderte Ludwig, dass seitens der Bundesregierung schnelle und konsequente Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens gesetzt werden. „Es ist Zeit zu handeln, nicht weiterhin zuzuwarten. Wir müssen agieren und dürfen nicht reagieren“, so Ludwig. Dazu zähle insbesondere auch eine breitangelegte bundesweite Informationskampagne für den 3. Stich. Denn es müsse allen klar sein, dass bei weiterem Zuwarten in letzter Konsequenz auch drastische Verschärfungen nicht mehr auszuschließen seien.

 

 

(Stadt Wien)

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