„Wir arbeiten bereits sehr konkret an der gemeinsamen Umsetzung von Asylverfahren sowie Rückkehrzentren außerhalb Europas“, erklärte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) nach dem Arbeitsgespräch. Laut der deutschen „Bild“-Zeitung haben sich die fünf Staaten dabei auf einen konkreten Fahrplan geeinigt.
Karner hatte bereits beim vorherigen Treffen angekündigt, das Thema Abschiebungen stärker auf europäischer Ebene voranzutreiben. Konkrete Standorte für mögliche Rückkehrzentren wurden jedoch noch nicht genannt, teilte das Innenministerium mit.
Voraussetzung ist ein gültiger Rückführungsbescheid
Die aufgrund von Menschenrechtsbedenken umstrittenen Zentren in Drittstaaten sind Teil der geplanten EU-Regelung für schnellere Rückführungen. Sie sollen ausschließlich für Personen gelten, gegen die bereits ein rechtskräftiger Rückführungsbescheid vorliegt.
Nach dem aktuellen Entwurf könnten entsprechende Abkommen mit Drittstaaten geschlossen werden, sofern diese internationale Menschenrechtsstandards und grundlegende Prinzipien einhalten. Damit reagiert der Vorschlag auch auf Kritik von NGOs und Menschenrechtsorganisationen.
Nach der Position des EU-Rates zum Gesetz, das im Dezember verabschiedet wurde, können Mitgliedstaaten solche Rückkehrzentren zunächst als Transitzentren nutzen, bevor Migranten in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden. Möglich wäre jedoch auch eine längere Unterbringung dort.
Die Regelung ist Teil des neuen EU-Asyl- und Migrationspakts, der ab dem 12. Juni in Kraft treten soll.