Ein ukrainischer Antragsteller, der während der offiziellen Verleihungszeremonie am 15. Oktober die österreichische Bundeshymne nicht singen wollte, wurde die Staatsbürgerschaft entzogen. Die Entscheidung basiert auf Paragraph 21 des Staatsbürgerschaftsgesetzes, das die Teilnahme an der Zeremonie als integralen Bestandteil des Verfahrens vorschreibt.
Hintergrund der Entscheidung
Die Weigerung des Antragstellers, die Hymne zu singen, war im Vorfeld der Zeremonie bekannt geworden. Während der Verleihung werden von den Teilnehmern nicht nur das Singen der Hymne, sondern auch das Präsentieren der österreichischen, staatlichen und EU-Flagge verlangt. Diese symbolischen Gesten sollen die Loyalität gegenüber der Republik Österreich und ihren Werten verdeutlichen.
Politische Reaktionen
Die FPÖ (Freiheitliche Partei Österreichs) begrüßte die Entscheidung und betonte, dass die Verweigerung des Singens der Hymne ein mangelndes Bekenntnis zu den Prinzipien Österreichs zeige. Vertreter der Partei erklärten, dass solche Handlungen die Integration und Identifikation mit den Grundwerten der Republik in Frage stellen würden.
Kritische Stimmen aus anderen politischen Lagern wiesen jedoch darauf hin, dass der Entzug der Staatsbürgerschaft in solchen Fällen möglicherweise unverhältnismäßig sei. Sie argumentieren, dass Integration mehr sei als symbolische Akte und dass es wichtig sei, individuelle Beweggründe genauer zu beleuchten.