Forderung nach besseren Schutzstandards in Ferienlagern: KIJA kritisiert rechtliche Lücken

In Österreich nutzen viele Familien die Sommerferien, um ihre Kinder in Ferienlager oder -camps zu schicken.

Doch die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs (KIJA) schlagen nun Alarm: In einem aktuellen Positionspapier fordern sie einen flächendeckend verbesserten Kinderschutz in solchen Einrichtungen. Es fehle an einheitlichen Regelungen, behördlicher Kontrolle und verpflichtenden Sicherheitsmaßnahmen.

Keine Meldepflicht, keine Kontrolle

Wie die APA unter Berufung auf das KIJA-Papier berichtet, sind Veranstalter von Ferienlagern derzeit nicht verpflichtet, ihre Angebote bei einer Behörde zu melden oder Strafregisterauszüge des Personals vorzulegen. Jede*r könne ein Ferienlager eröffnen – „ohne jegliche Kontrolle und ohne Schutzmaßnahmen für die betreuten Kinder“, heißt es wörtlich im Papier.

KIJA fordert daher eine Melde- oder Bewilligungspflicht sowie eine gesetzlich verankerte Kontrollstruktur. Betreuer*innen sollen jährlich sowohl einen Strafregisterauszug als auch eine spezielle Bescheinigung für die Kinder- und Jugendfürsorge vorlegen müssen, in der etwaige Sexualdelikte mit minderjährigen Opfern vermerkt sind.

Kleinere Anbieter besonders betroffen

Derzeit haben nur Kärnten und Vorarlberg spezifische gesetzliche Vorgaben für Ferienlager. Nur Kärnten verfügt über eine Definition, was als Ferienlager gilt. Besonders kleinere Anbieter seien problematisch, so KIJA: Während größere Organisationen meist bereits über Schutzkonzepte verfügen, fehle es bei kleineren ohne gesetzliche Pflicht oft an Sicherheitsstandards.

KIJA fordert daher bundesweit einheitliche Qualitätskriterien und verpflichtende Schutzkonzepte als Voraussetzung für öffentliche Förderungen.

Ministerium verweist auf bestehende Maßnahmen

Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP) betonte, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen „oberste Priorität“ habe. Sie verwies auf bestehende Initiativen wie das 2024 gestartete Gütesiegel für geprüfte Kinderschutzkonzepte sowie auf verschärfte gesetzliche Regelungen im Strafrecht. Auch werde die Entwicklung von Schutzkonzepten durch das Bundeskanzleramt unterstützt.

Gleichzeitig warnte Plakolm davor, durch überbordende Bürokratie das ehrenamtliche Engagement vieler Anbieter zu gefährden. Viele Ferienprogramme würden mit begrenzten Ressourcen organisiert. Man befinde sich in einem „konstruktiven Austausch“ mit Ländern, Trägern und KIJA, um Lösungen zu finden.

Hintergrund: Missbrauchsfall 2022

Die Debatte ist nicht neu. Bereits 2022 sorgte ein Fall für Aufsehen, bei dem ein Mann, der 2010 wegen Kindesmissbrauchs verurteilt worden war, mehrtägige Feriencamps und Outdoor-Kurse für Kinder leitete. Obwohl die Vorstrafe getilgt war, wurde 2021 erneut gegen ihn ermittelt – das Verfahren wurde jedoch eingestellt.

Damals kündigte Plakolm – zu diesem Zeitpunkt Jugendstaatssekretärin – gesetzliche Nachschärfungen an. Für KIJA ist jedoch weiterhin zu wenig passiert. Sie fordert nun konkretes politisches Handeln – zum Schutz der Kinder.

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