Im Jahr 2019, als das erste – später vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobene – Verbot beschlossen wurde, waren es noch rund 3.000, erklärte Familien- und Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) heute bei einer Pressekonferenz. Der Nationalrat soll das neue Verbot im Dezember als einfaches Gesetz verabschieden.
Die aktuellen Schätzungen basieren laut Plakolm auf Hochrechnungen einer Studie aus dem Jahr 2019; seither habe sich der Anteil muslimischer Schülerinnen verändert.
Damals hätten 10,7 Prozent der muslimischen Mädchen unter 14 Jahren ein Kopftuch getragen, so NEOS-Klubobmann Yannick Shetty. Neue konkrete Zahlen gebe es noch nicht, künftig soll jedoch laufend erhoben werden, wie sich Fallzahlen und Hintergründe entwickeln.
Verfassungsrang nicht mehr geplant
Da befürchtet wurde, dass auch das neue Gesetz vor dem VfGH scheitern könnte, hatte Plakolm ursprünglich eine Regelung im Verfassungsrang vorgeschlagen, wofür eine Zweidrittelmehrheit nötig gewesen wäre. Besonders die SPÖ hatte das abgelehnt.
Es sei ein „No-Go“, eine Maßnahme als Verfassungsgesetz zu beschließen, „wenn es erhebliche Zweifel an der Verfassungskonformität gibt“, sagte Shetty. Diese Bedenken seien nun ausgeräumt.
Staatsschutz-Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ), Plakolm und Shetty zeigten sich optimistisch, dass das Verbot diesmal hält. Nach der Begutachtung seien Begriffe und Altersgrenzen präziser gefasst worden, so Plakolm. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und der VfGH ließen Eingriffe in die Religionsfreiheit zu, sofern sie sachlich gerechtfertigt seien.