Diese Pflicht soll vorerst bis Dienstag, 16. März gelten, teilte das Land Dienstagabend mit.
Die Testpflicht besteht für alle Personen, die sich in der jeweiligen Gemeinde aufgehalten haben – egal, wie lange und ob sie dort einen Wohnsitz haben, berichten die Agenturen.
„Auch wenn im Bezirk die vom Gesundheitsministerium vorgegebenen Inzidenzgrenzwerte von 400 nicht erreicht sind, bilden diese Gemeinden absolute Hotspots mit sehr hohen 7-Tage-Inzidenzen, und wir wollen frühzeitig Maßnahmen setzen, um weitere Ansteckungen zu verhindern“, informierte Elmar Rizzoli vom Corona-Einsatzstab des Landes Tirol.
(Agenturen)