Ganz Österreich befindet sich ab heutigen Montag wieder im Lockdown – ab Mitternacht gelten wieder für alle Bürger Ausgangsbeschränkungen. Den eigenen Wohnbereich verlassen darf man nur aus den schon von den früheren Pandemie-Phasen bekannten Ausnahmen. Der gesamte Handel abseits der Grundversorger muss schließen, auch Gastronomie und Hotels sind zu. In allen geschlossenen Innenräumen gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Auch der bekannte Zwei-Meter-Abstand gilt wieder.
Den eigenen Wohnbereich verlassen darf man damit nur aus den bekannten Gründen, etwa zur Abwendung einer Gefahr, für den Gang zur Arbeit oder zur Schule, zur Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens, für den Gang zum Arzt bzw. zur Impfung oder Testung, zur „Ausübung familiärer Pflichten“ sowie zur körperlichen und psychischen Erholung.