Auf der offiziellen Website der Gesellschaft (www.bhakademiker.org) heißt es: „Wir ÖsterreicherInnen mit bosnischer Herkunft glauben, dass die Zeit bald reif sein wird für die Anerkennung der BosnierInnen als Volksgruppe in Österreich.“ Die Anerkennung als Minderheit sei von großer Bedeutung, da dies den „außerordentlichen Beitrag zur historischen, kulturellen und politischen Entwicklung des Landes und der Gesellschaft“ bestätige, berichtet Heute.
Heute.at steht auf der Seite der bosnischen Gemeinschaft und erklärt in seinem Artikel, dass diese Gemeinschaft auf der Website www.statista.com die fünftgrößte Gemeinschaft in Österreich ist, gut integriert ist und trägt einen wichtigen Teil zur Entwicklung Österreichs bei.
Schon seit Generationen leben in der Republik Österreich ÖsterreicherInnen, die aus Bosnien-Herzegowina stammen. Sie sind eine der größten und am besten integrierten Gemeinschaften. Das Recht, Teil der bosnischen Volksgruppe in Österreich zu sein, haben alle, unabhängig von ihrer religiösen Orientierung oder ethnischen Zugehörigkeit. Als Volksgruppe anerkannt zu sein bedeutet vor allem, eine Bestätigung für den außerordentlichen Beitrag zur Entwicklung des historischen, kulturellen und politischen Lebens des Landes und der Gesellschaft zu erhalten. Alle bosnisch stämmigen ÖsterreicherInnen möchten sich in Österreich weiterhin sicher fühlen und keiner Art von Stigmatisierung ausgesetzt werden“, argumentiert die Mitglieder der GBAÖ auf ihrer Website.
Sie wurden vom Kreis der Intellektuellen 99 aus Sarajevo unterstützt, in dem sie glauben, dass dies die Position der Gemeinschaft stärken würde. Und sie unterstrichen ihren Beitrag zur Entwicklung dieses Staates. Sie bewerteten, dass die Verwirklichung dieses Antrags ein Faktor für die Wiederbelebung des bosnischen Staates sein würde, wie sie betonten.
Für die bosnische akademische Gemeinschaft würde der Status einer nationalen Minderheit auch eine Perspektive für zukünftige Generationen und einen Schutz vor Entfremdung bedeuten.
Heute erinnerte daran, dass in Österreich die burgenlandkroatischen, slowenischen, ungarischen, tschechischen und slowakischen Gemeinschaften als nationale Minderheiten anerkannt sind. Dies schützt sie erheblich vor Diskriminierung. Dies bedeutet, dass sie das Recht auf eine Muttersprache als Amtssprache in öffentlichen Angelegenheiten, Bildung, kulturellen Aktivitäten usw. haben. Unter anderem wird angeordnet, zweisprachige oder mehrsprachige Zeichen an öffentlichen Orten anzubringen. Das heißt, dass anerkannte Minderheit zu sein bedeutet in erster Linie vom Staat unterstützt und gefördert zu werden.
(dunav.at/Foto:kroativ.at)