Das Frühwarnsystem des AMS bei Massenkündigungen

In Österreich sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, geplante Massenkündigungen mindestens 30 Tage vor ihrer Umsetzung beim Arbeitsmarktservice (AMS) zu melden. Dieses Frühwarnsystem soll ermöglichen, dass gezielte Unterstützungsmaßnahmen für betroffene Arbeitnehmer frühzeitig eingeleitet werden können.

Wie funktioniert das System?

Während dieser 30-tägigen Frist dürfen keine Kündigungen ausgesprochen werden, es sei denn, das AMS genehmigt eine kürzere Frist. Das AMS nutzt diese Zeit, um:

Die beruflichen Profile der betroffenen Arbeitnehmer zu analysieren

Passende Stellenangebote zu identifizieren

Qualifizierungs- und Umschulungsprogramme zu planen

Zusätzlich sammelt das System relevante Beschäftigungsdaten wie Berufsfelder, Qualifikationen und bisherige Erfahrungen, um eine gezielte Vermittlung zu ermöglichen.

Meldepflicht für Unternehmen

Die Pflicht zur Meldung an das AMS besteht bei:

Mindestens fünf Entlassungen in Unternehmen mit 20 bis 100 Mitarbeitern

Größeren Schwellenwerten für größere Unternehmen

Ziel des Systems ist es, durch frühzeitige Intervention Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu reduzieren sowie die Reintegration von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

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