Wie funktioniert das System?
Während dieser 30-tägigen Frist dürfen keine Kündigungen ausgesprochen werden, es sei denn, das AMS genehmigt eine kürzere Frist. Das AMS nutzt diese Zeit, um:
• Die beruflichen Profile der betroffenen Arbeitnehmer zu analysieren
• Passende Stellenangebote zu identifizieren
• Qualifizierungs- und Umschulungsprogramme zu planen
Zusätzlich sammelt das System relevante Beschäftigungsdaten wie Berufsfelder, Qualifikationen und bisherige Erfahrungen, um eine gezielte Vermittlung zu ermöglichen.
Meldepflicht für Unternehmen
Die Pflicht zur Meldung an das AMS besteht bei:
• Mindestens fünf Entlassungen in Unternehmen mit 20 bis 100 Mitarbeitern
• Größeren Schwellenwerten für größere Unternehmen
Ziel des Systems ist es, durch frühzeitige Intervention Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu reduzieren sowie die Reintegration von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.