Die Reform des Parteiengesetzes wurde lange angekündigt, heute präsentierten die grüne Klubobfrau Sigrid Maurer sowie der ÖVP-Abgeordnete Andreas Ottenschläger die Eckpunkte des Regierungsentwurfs. Mit über einem Jahr Verspätung – versprochen war das Paket, das für mehr Transparenz und faireren Wettbewerb sorgen soll, schon für Ende 2020. Bereits im Herbst hatte der Rechnungshof einen eigenen Gesetzesvorschlag präsentiert, nun hat die Regierung nachgezogen.
Der Vorschlag bringt erstmals Prüfrechte für den Rechnungshof, neue Spendenregeln und schärfere Strafen. Wahlkampfkosten müssen früher offengelegt werden, Sozialpartner und Vorfeldorganisationen werden stärker abgedeckt. Vor allem der Ausbau der Kontrolle durch den Rechnungshof benötigt aber eine Zweidrittelmehrheit und damit die Zustimmung von SPÖ oder FPÖ. Der Opposition wurde daher heute der Entwurf der Regierung übermittelt – der Öffentlichkeit nicht. Maurer und Ottenschläger präsentierten in der Pressekonferenz nur die wichtigsten Eckpunkte. Bis Sommer soll das Gesetz beschlossen sein.
Die Rechenschaftsberichte der Parteien sollen künftig detaillierter werden und dem Rechnungshof mehr Einblick erlauben. So müssen Parteien künftig öffentlich ihr Vermögen und ihre Schulden auflisten müssen. Bei wem die Schulden sind, soll aber nur der Rechnungshof erfahren. Auch Landesorganisationen sollen melden müssen, allerdings nur Vermögenswerte und Schulden ab 50.000 Euro. Einnahmen und Ausgaben der Parteien sollen bis auf die Bezirks- und Gemeindeorganisationen hinunter offengelegt werden müssen.
Bei Ungereimtheiten in den Berichten der Parteien soll der Rechnungshof künftig ein direktes Kontroll- und Belegeinsichtsrecht haben. Dazu muss zunächst der Partei die Möglichkeit gegeben werden, entsprechende Unterlagen und Belege nachzuliefern. Bleiben dennoch Fragen offen, soll der Rechnungshof bei der Partei künftig prüfen und vor Ort Einschau halten können. Bei Meinungsverschiedenheiten soll der Verfassungsgerichtshof schlichten.
All das gilt auch für eine weitere Neuerung: Ein sogenannter Wahlwerbungsbericht soll spätestens sechs Monate nach einer Wahl detailliert die Wahlkampfkosten auflisten. Etwaige Wahlkampfkosten-Überschreitungen lassen sich so schneller nachweisen.
(Kleine Zeitung)