Impfpflicht hängt von Wirksamkeit der Corona-Impfstoffe ab

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler betont nun, dass es nur zu einer Corona-Impfpflicht kommen kann, wenn die Impfstoffe auch eine entsprechende Wirksamkeit besitze

Nach gegenwärtigem Wissensstand sei das auch bei der Omikron-Variante der Fall. Greife die Corona-Impfung aber nicht, werde man das Vorhaben überdenken müssen, sagt Edtstadler im APA-Interview. Den Inhalten der Corona-Demos steht die Ministerin ablehnend gegenüber, das Demonstrationsrecht hält sie aber hoch.

,,Die Impfpflicht ist ultima ratio. Sie ist dann gerechtfertigt, wenn die Vakzine die entsprechende Wirksamkeit haben. Das ist laut derzeitigem Wissensstand auch bei Omikron der Fall“, so Edtstadler.

Rechtlich ist aus Sicht der Ministerin die Impfpflicht umsetzbar, solange das Ziel der Aufrechterhaltung der Gesundheitssysteme damit erreicht werden kann. Das Mittel dafür sei „nach derzeitigem wissenschaftlichen Stand“ die Impfung, auch was Omikron betreffe, betont Edtstadler, jedoch nicht ohne anzumerken: „Selbstverständlich werden wir permanent und auch nach Inkrafttreten anschauen müssen, ist die Impfung wirksam und kann sie auch schützen.“

Sie wolle als Verfassungsministerin ein Gesetz, das auch der Verfassung entspricht: „Das ist nur der Fall, wenn die Impfung wirksam ist. Wenn sie nicht greifen sollte, muss man das natürlich überdenken.“ Allerdings verweist Edtstadler darauf, dass es ja auch die Möglichkeit einer Anpassung der Impfstoffe gebe.

 

(dunav.at/Agenturen)

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