Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Ärztekammer (ÖÄK) haben vereinbart, dass ukrainische Flüchtlinge unbürokratisch behandelt werden, auch wenn die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen vorerst noch nicht geschaffen sind, teilten sie heute in einer gemeinsamen Aussendung mit.
Auch ohne Sozialversicherungsnummer können Flüchtlinge aus der Ukraine ab sofort mit Reisepass und den vorliegenden personenbezogenen Daten bei niedergelassenen Kassenärztinnen und Kassenärzten Behandlungen, Rezepte, Verordnungen und Überweisungen bekommen. Zukünftig können sie dann einen E-Card-Ersatzbeleg beantragen.
(Agenturen)