SARS-CoV-2-Testbefunde in Wien ab sofort mit QR-Code zum persönlichen Nachweis

Ab heute, den 1. März 2020, sind alle Testbefunde von gesundheitsbehördlichen Tests auf SARS-CoV-2 in Wien mit einem personalisierten QR-Code ausgestattet. Dieser erleichtert die Kontrolle der jeweiligen Testbefunde, die verpflichtend für körpernahe Dienstleistungen, Berufsgruppentests oder für Besuche in Alten – und Pflegewohnhäusern nötig sind.

Wie funktioniert der QR-Code auf dem Testbefund?

In einer gemeinsamen Kraftanstrengung der MA01 (Wien Digital), der MA15 (Gesundheitsdienst) und der MA68 (Feuerwehr und Katastrophenschutz) eine eigene technische Lösung geschaffen, die eine eindeutige Zuordnung des Antigen-Schnelltestbefunds mit der (negativ) getesteten Person ermöglicht – auch die verwendete Art von Antigen-Schnelltest wird auf dem Befund dokumentiert. Für PCR-Testbefunde ist dieser QR-Code nicht nötig, da die Echtheit des Testbefunds mit der Firmenzeichnung des auswertenden Labors bestätigt ist.

  • Vorname
  • Nachname
  • Geburtsjahr
  • Testdatum
  • Gültigkeitsdatum als Eintrittstest
  • Gültigkeitsdatum als Berufsgruppentest

Es werden auch drei färbige Kategorien angezeigt, um den Status auf den ersten Blick erkennen zu können.

  • Grün: Testbefund ist nicht älter als 48 Stunden. (Gültig als Eintritts- und Berufsgruppentest)
  • Gelb: Testbefund ist nicht älter als eine Woche (Gültig nur als Berufsgruppentest, nicht als Eintrittstest)
  • Rot: Testbefund ist veraltet

QR-Code als weiterer Beitrag zur Fälschungssicherheit

Gemäß §2 Abs. 2 COVID-19-Einreiseverordnung ist einem ärztlichen Zeugnis ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes Testergebnis, das bestätigt, dass die im Testergebnis angeführte Person durch einen molekularbiologischen Test oder Antigen-Test negativ auf SARS-CoV-2 getestet wurde, gleichgestellt, wenn dieser zumindest folgende Daten umfasst:

  1. Vor- und Nachname der getesteten Person,
  2. Geburtsdatum,
  3. Datum und Uhrzeit der Probennahme,
  4. Testergebnis (positiv oder negativ),
  5. Unterschrift der testdurchführenden Person und Stempel der testdurchführenden Institution oder Bar- bzw. QR-Code.

Die nun verwirklichte technische Lösung in Wien mit QR-Code leistet damit einen weiteren Beitrag zur Fälschungssicherheit von Antigen-Schnelltestbefunden und erleichtert das Handling bei Berufsgruppentests, Eintrittstests sowie bei der Umsetzung der COVID-19-Einreiseverordnung.

(wien.gv.at)

 

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