Seit 11. Jänner gelten die neue Maßnahmen wegen Omikron

Mit dem verstärkten Aufkommen der Omikron-Variante gilt seit 11. Jänner im Handel erstmals eine Kontrollpflicht

Die Kontrollen der 2-G-Regel (geimpft bzw. genesen) werden also verschärft: Seit 11. Jänner gibt es im Handel eine Kontrollpflicht, etwa beim Eingang oder spätestens beim Bezahlen. Bei groben Vergehen gegen die Maßnahmen soll es ab 3. Februar auch temporäre Betretungsverbote geben.

Geschäfte zur Grundversorgung – etwa Lebensmittelmärkte, Apotheken, Drogerien, Banken und Tankstellen – bleiben jedoch für alle zugänglich. Darüber hinaus sind Einkäufe aber nur für Geimpfte und Genesene möglich.

Der Lockdown für Ungeimpfte bleibt bestehen. Außerdem muss auch im Freien eine FFP2-Maske getragen werden, wenn ein Abstand von zwei Metern nicht möglich ist.

Die Kontaktpersonenregelung ist bereits seit 8. Jänner neu.

 

 

 

(Agenturen)

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