Ein entsprechender Initiativantrag soll umgehend im Nationalrat eingebracht werden. Die gesetzliche Grundlage könnte bereits im April verabschiedet werden. Geplant ist, dass die Bundesregierung per Verordnung anordnen kann, Anträge auf Familiennachzug zeitweise auszusetzen. Der Start der Maßnahme ist für Mitte Mai vorgesehen.
Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) begründete die Entscheidung nach der Sitzung erneut mit einer Überlastung der staatlichen Strukturen: „Wir sind hier am Ende der Belastbarkeit angekommen und drücken deshalb die Stopptaste.“
Ziel der Maßnahme, die von ÖVP, SPÖ und NEOS getragen wird, ist laut Regierung, einer weiteren Überforderung insbesondere im Bildungsbereich entgegenzuwirken. Vor allem der Zuzug von teilweise nicht alphabetisierten Flüchtlingen bringe das Schulsystem an seine Grenzen, hieß es auch gegenüber der EU-Kommission.
Die neue Sonderregelung erlaubt eine Abweichung vom EU-Asylrecht und kann im Falle außergewöhnlicher Belastung durch eine Verordnung der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats in Kraft gesetzt werden. Die Regelung ist vorerst bis Ende September 2026 befristet.