Der Ministerrat hat die neue Regelung beschlossen – nach intensiven Verhandlungen bis zuletzt. Ziel der Maßnahme ist es, gezielt dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und insbesondere geringqualifizierte Personen für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren.
Die alte Bildungskarenz lief mit Ende März aus. Nur wer bis spätestens 28. Februar eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber nachweisen kann und die Weiterbildung bis spätestens 31. Mai beginnt, kann sie noch in Anspruch nehmen. Kritik gab es vor allem an den Kosten: Allein 2023 beliefen sich diese inklusive Sozialversicherungsbeiträge auf rund 640 Millionen Euro.
Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) betonte, das bisherige Modell sei „nicht mehr zeitgemäß“ gewesen. Die neue „Weiterbildungszeit“ sei mit einem Budget von 150 Millionen Euro gedeckelt und richte sich vorrangig an Menschen mit geringer formaler Bildung. Vorgesehen sind mindestens 20 Wochenstunden Weiterbildung bzw. 20 ECTS-Punkte bei Studien – bei Betreuungspflichten reduziert sich der Umfang auf 16. Im Unterschied zur alten Regelung mit acht ECTS werden nun vor allem Präsenz- und Live-Online-Kurse verlangt, mit erhöhter Anwesenheitspflicht.
Neue Voraussetzungen und Einschränkungen
Eine Inanspruchnahme der „Weiterbildungszeit“ ist nur nach mindestens einem Jahr Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber möglich. Eine Altersgrenze besteht weiterhin nicht. Zudem ist vor Beginn verpflichtend eine Bildungsberatung zu absolvieren. Regelmäßige Meldungen beim AMS und Erfolgsnachweise sind ebenfalls vorgesehen. Der Gesetzesentwurf soll bis Mitte Sommer fertiggestellt sein, die Umsetzung ist für Anfang 2026 geplant.
Ein Anschluss an die Elternkarenz – wie bisher bei der Bildungskarenz möglich – wird künftig ausgeschlossen. Zwischen Elternkarenz und Weiterbildungszeit müssen mindestens 26 Wochen reguläre, arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung liegen.
Zielgerichtete Qualifikation statt Auszeitmodell
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) sprach von einem „guten Tag für Fleiß und Leistung“ und betonte, dass mit der „Weiterbildungszeit“ ein zielgerichtetes Qualifizierungsmodell geschaffen werde. Auch Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) lobte das Vorhaben als „Win-Win-Situation“ für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Bildungsziele sollen künftig gemeinsam im Vorfeld definiert werden. Eine verpflichtende Beratung entfällt nur, wenn man sich innerhalb des bisherigen Tätigkeitsfelds weiterqualifiziert.
Eine unbezahlte Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit kann jedoch weiterhin zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vereinbart werden.
Wirtschaftskammer lobt Neuausrichtung
Die Wirtschaftskammer (WKO) begrüßte das neue Modell als „treffsicherer“ und betonte dessen Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts. Arbeitnehmern würden zugleich neue Chancen zur beruflichen Weiterentwicklung geboten. Kritisch sieht die WKO jedoch die geplante Beteiligung der Arbeitgeber sowie die vorgesehene Behaltefrist.