Schlimmster österreichischer Teenager „Milan“ nach 1.200 Straftaten gefasst

Die neu gegründete Polizeieinheit zur Bekämpfung von Jugendkriminalität sowie Vertreter der Wiener Staatsanwaltschaft hatten sich den 23. März 2025 rot in ihren Kalendern markiert.

An diesem Tag wurde „Milan“ (Name aus Datenschutzgründen geändert), ein Teenager serbischer Herkunft, 14 Jahre alt – und damit nach österreichischem Recht strafmündig.

Die Polizei hatte diesen Moment lange erwartet: Endlich konnte sie den Jugendlichen, den die Medien als „schlimmsten Teenager Österreichs“ bezeichnen, auf frischer Tat ertappen.

Und tatsächlich mussten die Ermittler nicht lange warten. Nur zwei Tage nach seinem 14. Geburtstag wurde „Milan“ dabei erwischt, wie er in ein Auto einbrach.

Unmittelbar nach seiner Festnahme wurde er in eine Jugendhaftanstalt gebracht und zu zehn Wochen Haft verurteilt.

Doch dieser Vorfall war nur einer von vielen: Bis zu seinem 14. Geburtstag soll „Milan“ laut Medienberichten mindestens 1.200 Straftaten begangen haben – weshalb er auch den berüchtigten Titel „schlimmster Teenager Österreichs“ erhielt.

Ermittlungen der Sondereinheit für Jugendkriminalität zufolge gehörte der 14-Jährige der Bande „Gemma TX machen“ an, die seit Monaten Taxifahrer in ganz Wien überfällt und beraubt. Die jüngsten Mitglieder dieser Bande sind gerade einmal elf und zwölf Jahre alt.

Die Polizei berichtet, dass in den letzten Jahren kaum eine Woche verging, ohne dass diese Gruppe ihr erhebliche Probleme bereitete.

Wie sich später herausstellte, hatte „Milan“ an seinem Geburtstag gemeinsam mit Komplizen die Auslage eines Juweliergeschäfts eingeschlagen und Schmuck im Wert von 13.310 Euro entwendet – auch hierfür wird er noch strafrechtlich belangt werden.

Inzwischen hat die Wiener Staatsanwaltschaft die Anklagen gegen den 14-Jährigen und seinen 16-jährigen Mittäter abgeschlossen. Am 6. Mai müssen sich beide vor dem Landesgericht verantworten – unter anderem wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls, unbefugter Inbetriebnahme eines Fahrzeugs sowie Urkundenunterdrückung. In der Anklageschrift heißt es, sie hätten sich „zum Zwecke der Begehung von Einbrüchen zusammengeschlossen“.


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