Impfpflicht stellt Städte vor große Herausforderungen

Gestern, am 01. Februar 2022 tagte der Fachausschuss für Verwaltungsorganisation des Österreichischen Städtebundes – bereits in gewohnter Weise – in Form einer Videokonferenz

Thema der Sitzung war die Umsetzung des COVID-19 Impfpflichtgesetzes. Auch aufgrund der Aktualität der Thematik war der Andrang aus den Mitgliedsstädten mit annähernd 70 Teilnehmer*innen sehr groß.

Mit der Vollziehung des Gesetzes sind die Bezirksverwaltungsbehörden und somit auch die Städte mit eigenem Statut betraut, die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Zahlreiche für den Vollzug zentrale Fragen sind durch Verordnung des Gesundheitsministers zu regeln – die entsprechende Verordnung wurde (auch im Entwurf) noch nicht veröffentlicht.

Städte müssen Personal, Schulungen und Räumlichkeiten organisieren

Gleichzeitig müssen jedoch in den betroffenen Städten und Bezirksverwaltungsbehörden, um eine einigermaßen rasche Abarbeitung zu gewährleisten, bereits jetzt organisatorische Vorbereitungen getroffen werden. So werden trotz rechtlicher Unklarheiten die mit Verwaltungsstrafen befassten Abteilungen personell aufgestockt, Schulungen werden vorbereitet, notwendige zusätzliche Räumlichkeiten organisiert. Doch geeignetes Personal zu finden gestaltet sich oft schwierig. Bei potenziellen Bewerber*innen besteht vielfach die Sorge, durch die Tätigkeit im Rahmen der Vollziehung des COVID-19 Impfpflichtgesetzes Drohungen und Anfeindungen von Impfgegner*innen und Coronaleugner*innen ausgesetzt zu sein.  

Kraftakt für Amtsärzt*innen und großer Verwaltungsaufwand

Bedauerlich ist, dass das bereits im Begutachtungsverfahren von Seiten des Österreichischen Städtebundes geäußerte Ersuchen, Amtsärzt*innen, aufgrund der äußerst prekären Personalsituation, nicht noch mit zusätzlichen zeitlich intensiven Aufgaben zu betrauen, keine Berücksichtigung gefunden hat. Im Gegenteil wurde der Kreis der Ärzt*innen, die zur Eintragung von Ausnahmen berechtig sind im Vergleich zum Entwurf noch weiter eingeschränkt. Eine kritische Überlastung des amtsärztlichen Dienstes kann vielerorts nicht ausgeschlossen werden. Bereits ohne zusätzliche Aufgaben durch das COVID-19 Impfpflichtgesetz können die hoheitlichen Aufgaben in diesem Bereich nur noch mit großem Kraftaufwand wahrgenommen werden.

 

 

(Red)

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