Ab Mitte 2027 gilt eine Obergrenze von 10.000 Euro für Bargeldzahlungen im geschäftlichen Bereich. Bereits ab einem Betrag von 3.000 Euro wird zudem eine Identifizierung der Käuferinnen und Käufer erforderlich sein.
Bargeld bleibt zwar weiterhin ein legales Zahlungsmittel, unterliegt jedoch künftig deutlich strengeren Kontrollen innerhalb der EU. Mit dem neuen Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Geldwäsche verschärft die EU insbesondere die Regeln für Bargeldtransaktionen im Geschäftsverkehr erheblich.
Konkret bedeutet das: Wer künftig mehr als 10.000 Euro bar bezahlen möchte, wird dies im Rahmen geschäftlicher Transaktionen nicht mehr tun können. So wird beispielsweise der Kauf eines Autos in bar nur noch bis zu dieser Grenze möglich sein, wie unter anderem das Portal Heute berichtet.
Laut einem Bericht von inside-digital.de müssen Käuferinnen und Käufer bereits ab einem Betrag von 3.000 Euro ihre persönlichen Daten angeben. Nach Angaben der EU dient dies der Nachverfolgbarkeit von Transaktionen, etwa für den Fall, dass Behörden prüfen möchten, wer welche Käufe getätigt hat.
Begründung der EU
Die EU rechtfertigt die neuen Regelungen mit dem Ziel, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und die Umgehung von Sanktionen wirksam zu bekämpfen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass größere Geldbeträge problemlos digital überwiesen werden können, sofern kein Anlass zur Verschleierung besteht.
Auch Bareinzahlungen betroffen
Wichtig zu wissen: Die neuen Vorschriften gelten ab 2027 auch für Bareinzahlungen bei Banken. Wer 10.000 Euro oder mehr auf sein Konto einzahlen möchte, muss künftig die Herkunft des Geldes nachweisen.
Privatpersonen weniger betroffen
Für private Verkäufe zwischen Einzelpersonen gelten diese Einschränkungen hingegen nicht. So bleibt es weiterhin möglich, beispielsweise ein gebrauchtes Auto von einer Privatperson bar zu kaufen – auch wenn der Kaufpreis über 10.000 Euro liegt. Die neuen Regeln zielen in erster Linie auf den geschäftlichen Bereich ab.