Neue Regeln für die Vergabe von Gemeindewohnungen in Wien

Die Stadt Wien reformiert die Vergabekriterien für Gemeinde- und geförderte Genossenschaftswohnungen. Ab Mai 2025 wird der Zugang erleichtert – insbesondere für Menschen mit instabilen Lebensverhältnissen.

Bisher war eine durchgehende Anmeldung über zwei Jahre an ein und derselben Wiener Adresse Voraussetzung für die Beantragung einer Gemeindewohnung. Dieses Kriterium entfällt nun. Künftig reicht ein ununterbrochener Hauptwohnsitz in Wien über zwei Jahre – unabhängig davon, wie oft man innerhalb der Stadt umgezogen ist.

Die Stadt reagiert damit auf die veränderten Lebensrealitäten vieler Menschen, etwa durch Ausbildung, Arbeitsplatzwechsel oder familiäre Umbrüche. Besonders profitieren sollen junge Menschen in Wohngemeinschaften, Personen mit befristeten Arbeitsverhältnissen sowie Menschen, deren Lebenslauf durch Trennung oder Scheidung unterbrochen wurde.

Neue Unterstützungskategorie für Wohnkostenbelastete

Zudem wird eine neue Vergabekategorie eingeführt, die Haushalten zugutekommt, die trotz Einkommen ihre Wohnkosten nicht mehr decken können. Voraussetzung ist ein positiver Bescheid für die Wohnbeihilfe Neu oder die Mietbeihilfe.

Zentrales Wohnticket und neues Punktesystem geplant

Für 2026 plant die Stadt Wien die Einführung eines zentralen Wohntickets. Dadurch sollen Gemeindewohnungen und geförderte Wohnungen gemeinsam verwaltet werden, um den Zugang zu leistbarem Wohnraum einfacher, transparenter und effizienter zu gestalten.

Ein neues, flexibles Punktesystem ersetzt die bisherigen starren Bedarfskriterien. Damit sollen individuelle Lebenssituationen besser berücksichtigt werden. Die Vergabe der Wohnungen bleibt weiterhin unbefristet. Personen, die bereits lange in Wien leben, behalten auch künftig einen Vorteil bei der Vergabe.

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