Österreich: Einschränkungen für Ungeimpfte

Nach den Beratungen zwischen Regierung und Landeshauptleuten sind am Mittwoch neue CoV-Regeln für den Herbst bekanntgegeben worden

Bundesregierung stellte heute einen neuen Plan für CoV- Maßnahmen vor. Das Konzept sollte „Ungeimpfte zu schützen“, so Kurz. Mückstein sagte, das Virus unterscheide zwischen Geimpften und Ungeimpften.

Ab 15. September bzw. bei einer zehnprozentigen Auslastung (200 Intensivbetten) wird die FFP2-Masken-Pflicht überall dort wieder eingeführt, wo aktuell ein Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben ist (Geschäfte bzw. Dienstleister des täglichen Bedarfs, öffentliche Verkehrsmittel). Außerdem gibt es eine Empfehlung an den sonstigen Handel zu einer FFP2-Pflicht. Ungeimpfte werden hingegen fix verpflichtet, auch dort die besser wirksamen Masken zu tragen.

Dazu wird es zu einer Verschärfung der Kontrollen der geltenden Maßnahmen kommen. Die bekannte „3-G-Regel“ gilt dann bereits für Veranstaltungen ab 25 Personen (bis jetzt ab 100 Personen). Antigen-Tests werden nur noch 24 Stunden (statt 48 Stunden; in Wien ist das schon jetzt der Fall) gültig sein – nicht betroffen von dieser Bundesvorgabe sind Schülerinnen und Schüler: Für diese reichen weiterhin die dreimal wöchentlich vorgenommenen Schultests („Ninja-Pass“). In Wien gelten die Antigen-Tests für über zwölfjährige Schüler außerhalb der Schule derzeit nur 24 Stunden, die PCR-Tests nur 48 Stunden.

Zur FFP2-Pflicht für Ungeimpfte im Handel sagte Mückstein, er empfehle auch den Geimpften „ausdrücklich“, dort auf diese Maßnahme zu setzen. Kontrolliert werden soll das „stichprobenartig“ durch die Polizei, doch wurde auch auf eine „persönliche Verantwortung“ verwiesen.

Bei Anstieg „2-G“ in Nachtgastro und bei Großevents

Sieben Tage nach Überschreitung einer Intensivstationsauslastung von 15 Prozent (300 Betten) gilt in der Nachtgastronomie (und „ähnlichen Settings“) sowie bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen eine „2-G-Regel“, d. h.: Nur noch Geimpfte und Genesene haben Zutritt. Außerdem sind dann die Antigen-Tests mit Selbstabnahme („Wohnzimmertests“) nicht mehr als Nachweis für Bereiche mit „3-G-Regel“ gültig. Mückstein rechnet mit einem Erreichen dieser Schwelle Anfang Oktober.

Ab 20 Prozent Intensivbelegung nur noch PCR-Test gültig

Sollte es zu einer Auslastung von 20 Prozent (400 Intensivbetten) kommen, dann tritt sieben Tage danach eine weitere Verschärfung in Kraft: In Bereichen mit „3-G“ verliert der Antigen-Test dann gänzlich seine Gültigkeit. Ab dieser Marke werden also in „3-G“-Bereichen wie Restaurants, Kinos etc. nur noch die aussagekräftigeren PCR-Tests anerkannt.

 

 

 

(Agenturen)

Mehr dazu

Popularno