Grundlage dafür ist die EU-Verordnung (EU) 2024/1624, die Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur verstärkten Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist.
Neue Regeln für Unternehmen und Selbstständige
Nach der neuen Verordnung dürfen Unternehmen und Selbstständige keine Barzahlungen über 10.000 Euro mehr tätigen oder annehmen. Diese Obergrenze gilt sowohl für Zahlungen, die sie erhalten, als auch für solche, die sie selbst leisten. Die Regelung betrifft ausschließlich geschäftliche Transaktionen.
Zusätzlich wird eine weitere Schwelle für die Identitätsprüfung eingeführt:
Bei Barzahlungen ab 3.000 Euro sind Verkäufer verpflichtet, die Identität des Käufers festzustellen und zu dokumentieren. Ziel dieser Maßnahme ist es, größere Bargeldströme besser nachvollziehen zu können und Missbrauch zu verhindern.
Private Zahlungen bleiben unverändert
Für Privatpersonen und private Geschäfte – etwa beim Verkauf eines Autos oder anderer wertvoller Gegenstände – ändert sich nichts. Privatpersonen dürfen weiterhin Bargeldbeträge von über 10.000 Euro verwenden, besitzen, abheben oder auf ein Konto einzahlen.
Die EU-Regelung gilt ausschließlich für den geschäftlichen Zahlungsverkehr.
Umsetzung in den Mitgliedstaaten
Die EU legt mit 10.000 Euro eine maximale Obergrenze fest. Die einzelnen Mitgliedstaaten haben jedoch die Möglichkeit, strengere nationale Regelungen mit niedrigeren Limits einzuführen, wenn sie dies für notwendig halten.
Situation in Österreich
Derzeit gibt es in Österreich keine allgemeine Obergrenze für Barzahlungen im Geschäftsverkehr. Aufgrund der direkten Geltung der EU-Verordnung wird jedoch auch Österreich ab Juli 2027 die Grenze von 10.000 Euro anwenden müssen. Nationale Verschärfungen oder zusätzliche Maßnahmen wurden bislang nicht angekündigt.
Die Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und die Niederlande. Während einige Länder bereits eigene Bargeldobergrenzen eingeführt haben, gab es in anderen – etwa in Deutschland – bislang keine allgemeine Begrenzung für Barzahlungen im Geschäftsverkehr.