Die Ausnahmeregelung gilt für deutsche Partner aus Ländern, die Deutschland als risikoreich einstuft und die derzeit die Mehrheit der Länder außerhalb der EU sind, berichtete Reuters.
Die Paare müssen nachweisen, dass sie vor der Pandemie in einer Beziehung waren, gab das deutsche Innenministerium heute bekannt.
Sie müssen einen Anruf eines in Deutschland lebenden Partners vorlegen und eine Erklärung unterzeichnen, in der bestätigt wird, dass sie in einer Beziehung stehen.
Sie müssen auch nachweisen, dass sie ihren Partner mindestens einmal persönlich in Deutschland getroffen haben oder im Ausland zusammen gelebt haben, beispielsweise einen Passstempel oder Flugtickets.
Die meisten Grenzen der Europäischen Union sind seit März für Reisende aus Nicht-EU-Ländern geschlossen, es sei denn, sie sind wesentliche Arbeitnehmer oder mit einem EU-Bürger verheiratet.
In sozialen Netzwerken setzen sich getrennte Paare unter den Hashtags #Love is Essential, #Love ist kein Tourismus ein, damit die Regierungen ihnen erlauben, sich wieder zu treffen.
(dunav.at)