Wie die Zollverwaltung der Republik Kroatien am Montag mitteilte, wurde gegen die Betroffene ein Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen das Devisengesetz erlassen. Bei der Einreise in das Zollgebiet der Europäischen Union kam die Reisende ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nach, den mitgeführten Bargeldbetrag – weder schriftlich noch elektronisch über das vorgeschriebene Formular – gegenüber der Zollverwaltung bzw. einem Polizeibeamten zu deklarieren.
Aufgrund dieses Verstoßes wurde eine Geldstrafe in Höhe von 8.820 Euro verhängt, heißt es in der Mitteilung.
Die Zollverwaltung der Republik Kroatien erinnert erneut daran, dass alle Reisenden bei der Einreise in das Zollgebiet der Europäischen Union verpflichtet sind, Barmittel ab einem Betrag von 10.000 Euro anzumelden. Diese Maßnahme dient der Verhinderung illegaler Aktivitäten sowie dem Schutz des Finanzsystems.