Frau aus Bosnien und Herzegowina wegen Sozialbetrugs verurteilt

Eine Staatsbürgerin von Bosnien und Herzegowina ist am Landesgericht Tirol wegen schweren Betrugs zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Die Frau hatte über einen längeren Zeitraum Sozialleistungen bezogen, obwohl sie gleichzeitig illegal als Prostituierte tätig war.

Die Angeklagte, die in Tirol geboren wurde, jedoch die Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina besitzt, war offiziell als arbeitslos gemeldet und bezog entsprechende Leistungen. Gleichzeitig war in ihrem Umfeld bekannt, dass sie einer nicht gemeldeten Erwerbstätigkeit nachging.

Aufgedeckt wurde der Fall schließlich durch einen verdeckt ermittelnden Polizeibeamten, der die Frau überführte und damit die strafrechtlichen Ermittlungen auslöste.

Illegale Tätigkeit über ein Jahr hinweg

Nach Angaben der Behörden übte die Frau ihre Tätigkeit über mehr als ein Jahr hinweg aus, ohne ihre Einkünfte zu melden, während sie gleichzeitig Sozialleistungen bezog. Die genaue Höhe der erzielten Einnahmen konnte im Verfahren nicht festgestellt werden.

„In diesem Bereich werden üblicherweise keine nachvollziehbaren Aufzeichnungen über Einnahmen geführt“, erklärte der Verteidiger der Angeklagten vor Gericht.

Teilweise Rückzahlung des Schadens

Unmittelbar vor Prozessbeginn leistete die Angeklagte eine teilweise Schadenswiedergutmachung: Sie zahlte 8.000 Euro an das Arbeitsmarktservice zurück – gefordert worden waren rund 16.000 Euro – sowie weitere 2.000 Euro an die Österreichische Gesundheitskasse.

Im Zuge der Verhandlung gab sie außerdem an, ihre Tätigkeit inzwischen beendet zu haben.

Verdacht auf Scheinehe nicht bestätigt

Für zusätzliche Aufmerksamkeit sorgte ihre Ehe mit einem 28-jährigen Österreicher bosnischer Herkunft. Die Staatsanwaltschaft vermutete zunächst eine sogenannte Scheinehe mit dem Ziel, ein Aufenthaltsrecht zu erlangen.

Die Angeklagte wies diesen Vorwurf entschieden zurück und erklärte, ihren Ehemann seit der Kindheit zu kennen. Aus einer gemeinsamen schwierigen Beziehungserfahrung habe sich schließlich eine echte Partnerschaft entwickelt.

„Wir haben aus Liebe geheiratet“, betonte sie vor Gericht. Die Ehe hielt jedoch nur kurze Zeit; ein Scheidungsverfahren ist bereits im Gange.

Der Verdacht war aufgekommen, nachdem die Frau gegenüber einem Kunden von einer „Zweckehe“ gesprochen hatte. Vor Gericht erklärte sie, diese Aussage sei nicht ernst gemeint gewesen und habe lediglich dem Schutz ihres Privatlebens gedient.

14 Monate Haft verhängt

Das Gericht verurteilte die Frau wegen schweren Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Zusätzlich wurden sechs Monate aus einer früheren Verurteilung angerechnet.

Vom Vorwurf der Scheinehe wurde sie hingegen freigesprochen.

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