Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat heute das verfassungsmäßige Zustandekommen des „Bundesgesetzes über die Pflicht zur Impfung gegen Covid-19“ beurkundet, wie die Präsidentschaftskanzlei mitteilte. Nun muss nur noch Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) gegenzeichnen und das Gesetz kundgemacht werden.
Die Impfpflicht war am 20. Jänner vom Nationalrat beschlossen worden, gestern stimmte mit dem Bundesrat auch die Länderkammer des Parlaments zu. Gelten wird sie für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab 18 Jahren. Ausnahmen sind für Schwangere und jene vorgesehen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie – bedingt – auch für Genesene.
Verordnung ausständig
Der Strafrahmen bei Nichtbefolgung geht im „vereinfachten Verfahren“ bis zu 600 Euro, im „ordentlichen Verfahren“ bis 3.600 Euro. In der ersten Phase nach Inkrafttreten wird bis Mitte März aber noch nicht gestraft, sondern erst ab dem 16. März (Phase zwei). Ausständig ist noch eine Verordnung des Gesundheitsministers, in der die Details zum Vollzug geregelt werden – etwa hinsichtlich der zugelassenen Impfstoffe und der Ausnahmen von der Impfpflicht.
Sobald dann die ELGA GmbH die technischen Voraussetzungen zum Datenabgleich geschaffen hat, sollen alle dann noch Ungeimpften ein Erinnerungsschreiben bekommen, das sie zur Impfung auffordert. Sollte es epidemiologisch notwendig sein, tritt dann auch die dritte Phase in Kraft. Wer dann an einem von der Regierung festgelegten Impfstichtag kein gültiges Impfzertifikat vorweisen kann, erhält eine automatisierte Impfstrafverfügung ausgestellt.
(Agenturen)