In einem bundesländerübergreifenden Schulterschluss fordern die Wiener Mobilitätsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) und die Verkehrslandesräte Stefan Schnöll (ÖVP) aus Salzburg und Sebastian Schuschnig (ÖVP) aus Kärnten weitere Verschärfungen in der Ahndung von gefährlichen Verkehrsdelikten.
Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz im Wiener Rathaus wurde ein umfassendes „Anti-Straßenrowdy-Maßnahmenbündel“ präsentiert, das einerseits vom Bund umgesetzt werden muss und andererseits direkt von den Ländern angegangen wird. Konkret geht es um folgende Punkte:
- Fahrzeug-Beschlagnahme in extremen Fällen von Raserei und besonders gefährlichen Verhaltensweisen
- Einheitliches Bundesverwaltungsstrafregister
- Task-Force Raser: Vernetzung der betroffenen Bundesländer gegen eine gut vernetzte Straßenrowdy-Szene
- Bessere Möglichkeit zur Strafverfolgung
- Verschärfungen gegen Drogen-Lenker
Sadržaj teksta
Beschlagnahme bei extremen Rasern und besonders gefährlicher Verhaltensweisen
Besonders rücksichtslose Lenker sollen bei einer Geschwindigkeit von über 100 km/h im Ortsgebiet als „Extrem-Raser“ eingestuft werden können. Der Wiederholungsfall soll zu einer Strafverschärfung führen. Das soll bis zu einer dauerhaften Beschlagnahmung des Fahrzeuges reichen. Dadurch soll eine maximal abschreckende Wirkung erzielt werden.
Einheitliches Bundesverwaltungsstrafregister
Derzeit gibt es österreichweit kein zentrales, bundesweit abrufbares Verwaltungsstrafregister. Aus diesem Grund ist es den Behörden nicht möglich einzusehen, ob es sich um Wiederholungstäter handelt oder nicht. In allen Fällen, bei denen der Strafkatalog einen Strafrahmen vorsieht, kann daher kein entsprechend höheres Strafausmaß festgesetzt werden. Um eventuell vermerkte Vorstrafen auch aus anderen Bundesländern einsehen zu können, soll die bundesweite Vereinheitlichung des Verwaltungsstrafregisters erfolgen. Durch die gesetzliche Verankerung der Datenweitergabe zwischen den Bundesländern verbessert sich etwa auch die Handhabe bei groß angelegten Raser-Treffen im Bundesgebiet.
„Task-Force Raser“: Vernetzung der betroffenen Bundesländer gegen eine gut vernetzte Straßenrowdy-Szene
Die Zielgruppe extremer Raserei wird zunehmend kreativer, „Software-Tunings“ werden immer häufiger. Um stets auf dem Laufenden zu bleiben, richten Wien, Salzburg und Kärnten eine „Task-Force Raser“ ein, die mit Experten aus den Bundesländern beschickt wird und gemeinsame Weiterbildungen organisiert, einen Austausch über aktuelle Fälle ermöglichen soll und sicherstellt, dass die Bundesländer eng abgestimmt gegen neue Entwicklungen vorgehen kann, bis auch technische Neuerungen wie der Ereignisdatenspeicher dabei helfen.
„Eine enge Verzahnung unserer Experten wird dazu beitragen, dass wir den Straßenrowdys möglichst immer einen Schritt voraus sein werden“, so die Verkehrsreferenten von Wien, Salzburg und Kärnten.
Bessere Möglichkeiten zur Strafverfolgung
„Neue technische Möglichkeiten geben uns neue Werkzeuge in die Hand, die wir intensiv nutzen wollen. Für extreme Überschreitungen muss es möglich sein, alle nur irgendwie verfügbaren Daten zu nutzen, um die Übertretung nachzuweisen“, so der Salzburger Verkehrslandesrat Stefan Schnöll, der sich dazu vergangenes Jahr auch Inputs aus Berlin geholt hat.
Ab Juli 2024 ist beispielsweise der Event Data Recorder (Ereignisdatenspeicher) verpflichtend für PKW-Neuzulassungen in Europa zu verbauen. Dabei werden die letzten fünf Sekunden vor einem Unfall dokumentiert – zum Beispiel, wie schnell man gefahren ist, wie stark der Fahrer beschleunigt oder auf die Bremse getreten hat. Manche Hersteller speichern auch deutlich mehr, zum Beispiel wie viele Personen im Auto waren. Dies erleichtert die Rekonstruierung von Unfallhergängen oder auch die Beweisbarkeit von Geschwindigkeitsüberschreitungen enorm, wie Beispiele aus Deutschland zeigen, wo dieser Ereignisdatenspeicher so gut es geht bereits jetzt zur Beweisführung herangezogen wird.
Verschärfungen gegen Drogen-Lenker
Die Bundesländer fordern die Anhebung des Mindeststrafmaßes für Lenken in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand auf jene für Beeinträchtigung durch Alkohol mit einem Alkoholgehalt von 1,6 Promille. Bisher orientiert sich der Straftatbestand an der geringsten für Beeinträchtigung durch Alkohol vorgesehen Strafdrohung. Somit würde sich die Höhe der Mindeststrafe von bisher 800 € auf 1.600 € verdoppeln. Auch ein längerer Führerscheinentzug als die bisherigen 4 Wochen könnte mit einer Änderung im Führerscheingesetz festgelegt werden. Zudem soll die StVO dahingehend geändert werden, dass der Nachweis des Konsums von Suchtmitteln im Blut die Strafbarkeit begründet, somit keine zwingende Vorführung bei einem Amtsarzt erforderlich ist.