Edtstadler erfreut über Fortschritte im Beitrittsprozess der Westbalkan-Staaten

Europäische Kommission beschließt Milliarden-Paket zur wirtschaftlichen Integration und lobt Reformen in Nordmazedonien und Albanien.

„Frieden, Stabilität und Wirtschaftswachstum am Westbalkan sind im klaren Interesse der Europäischen Union. Vor diesem Hintergrund müssen wir die Region auch bei der Bewältigung der Krise unterstützen. Wir begrüßen daher den Beschluss der Europäische Kommission für ein Investitionspaket in der Höhe von bis zu 9 Milliarden Euro, mit dem vor allem die wirtschaftliche Entwicklung, die Infrastruktur und die Digitalisierung am Westbalkan gefördert werden sollen“, zeigt sich Europaministerin Karoline Edtstadler am Mittwoch erfreut.

Der stärkste Motor für Reformen bleibe eine glaubwürdige Erweiterungsperspektive der Europäischen Union. Dies zeige sich bei der positiven Entwicklung in der Region: „Besonders Nordmazedonien und Albanien treiben wichtige Reformen voran, um die nächsten Schritte im Beitrittsprozess zu machen“, so Edtstadler. „Das attestiert den beiden Ländern auch die Europäische Kommission in ihrem jüngsten Länderbericht.“ Weniger positiv falle der Bericht für die Türkei aus, die sich „immer weiter weg von unseren europäischen Werten“ bewege, so die Europaministerin, die einmal mehr den Abbruch der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei fordert.

Österreich habe den Start der Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien von Beginn an unterstützt, so Edtstadler weiter. „Die EU ist ohne die Westbalkan-Staaten nicht komplett. Mit dem Start der Beitrittsverhandlungen im März hat die Europäische Union ein wichtiges Signal ausgesendet und gezeigt, dass sie es ernst meint.“

In einem nächsten Schritt müsse nun rasch ein Termin für die erste Beitrittskonferenz gefunden werden, so Edtstadler, denn: „Die Westbalkan-Staaten stehen erst am Beginn eines langen Weges bis zum EU-Beitritt. Österreich wird weiterhin unterstützend zur Seite stehen, denn wir haben ein großes Interesse an Stabilität in unserer unmittelbaren Nachbarschaft. Klar ist aber auch, dass es einen Beitritt nur geben kann, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt werden.“

 

(bundeskanzleramt.gv.at)

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