Raab: Kirchen und Religionsgesellschaften verstärken Maßnahmen gegen Coronavirus

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung eng mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften zusammengearbeitet. Vielfach haben die Kirchen und Religionsgemeinschaften die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus auch strenger als rechtlich vorgesehen umgesetzt.

Nach dem erneuten Anstieg der Infektionen gab es in den letzten Tagen ausführliche Gespräche zur aktuellen Lage. Wie bisher sind öffentliche Gottesdienste von den allgemein gültigen Veranstaltungsregeln ausgenommen.

Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung vorgestellten Maßnahmen wurden mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften folgende Maßnahmen für öffentliche Gottesdienste vereinbart:

  • Der Mindestabstand der Gläubigen zueinander beträgt mindestens einen Meter (Pflicht zum Abstand gilt nicht, wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert – hierbei ist ebenfalls ein Mund-Nasenschutz zu tragen)
  • Mund-Nasenschutz während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes
  • Desinfektionsmittel wird bereitgestellt
  • Reduzieren von Gesang
  • Für öffentliche Gottesdienste im Freien sind Sitzplätze für alle zur Verfügung zu stellen

Bei religiösen Feiern aus einmaligem Anlass (Trauungen etc.) ist zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen ein Präventionskonzept zu erarbeiten. Die Einhaltung ist durch einen Präventionsbeauftragten sicherzustellen. Das Kontaktpersonenmanagement ist durch geeignete Maßnahmen wie zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze zu gewährleisten.

Bei einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen sind weitere Maßnahmen wie zum Beispiel eine Anpassung des vorgesehenen Mindestabstandes vorbehalten.

Bei regionalen Infektionsfällen erfolgt wie bisher die Vorgangsweise der lokalen Kirchen und Religionsgemeinschaften in Abstimmung mit den vor Ort zuständigen Gesundheitsbehörden. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften setzen die vereinbarten Regeln in Bezug auf Gottesdienste/Religionsausübung im eigenen Bereich selbständig um.

Für andere allgemeine Veranstaltungen einer Kirche oder Religionsgemeinschaft beziehungsweise Familienzusammenkünfte nach dem Gottesdienst gelten die allgemeinen Verordnungsregeln.

Kultusministerin Susanne Raab: „Die Bundesregierung und die Kirchen und Religionsgemeinschaften haben bisher bei der Eindämmung des Coronavirus sehr gut zusammengearbeitet. Vor dem Hintergrund der neuesten Entwicklung der Infektionszahlen haben wir nun neue, schärfere Maßnahmen erarbeitet, um eine Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. So schaffen wir den bestmöglichen Schutz für alle Gläubigen.“

 

(bundeskanzleramt.gv.at)

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