PCR- oder Antigen-Test erforderlich bei Friseurbesuch

Nach der neuen Regel zur Lockerung der Maßnahmen gegen das Coronavirus in Österreich dürfen die „körpernahe Dienstleister“ am Montag nach wochenlangem Lockdown wieder aufmachen.

Diesmal ist ein Besuch beim Friseur jedoch nur möglich mit einem Antigen- oder PCR-Test. Den neuen Schnitt und die Maniküre bekommt nur, wer einen negativen CoV-Test vorweisen kann, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Zur Identifizierung muss ein Ausweis hergezeigt werden. Die FFP2-Maske muss dennoch aufbleiben. Selbsttests gelten nicht.

Selbsttests, die man im Wohnzimmer macht, seien nicht vorgesehen, weil hier nicht garantiert werden könne, dass sie korrekt durchgeführt werden, hieß es. Es ist wichtig das der Test von einem Fachpersonal kommt.

 

 

(dunav.at)

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