Corona-Testpflicht beim Verlassen des Bundeslandes Tirol

Die Regierung hat heute die neuen Maßnahmen präsentiert, um die Ausbreitung der Virusmutation in Tirol einzudämmen.

Angesichts der starken Ausbreitung der südafrikanischen Corona-Mutation wird Tirol ab Freitag, den 12. Februar 2021, für zehn Tage zur Testpflichtzone. Wer das Bundesland verlassen will, muss dann einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Das hat Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) Dienstagnachmittag in einer Pressekonferenz bekannt gegeben. Ausgenommen davon wird Osttirol. Auch Kinder brauchen keinen negativen Test.

Bundeskanzler Kurz betonte, dass es alles getan werden müsse, um die Ausbreitung dieser vor allem im Bezirk Schwaz auftretenden Variante in Tirol und auf andere Teile Österreichs zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen. Die Maßnahme sei mit der Tiroler Landesregierung abgesprochen, so Kurz. Festzuhalten sei: „Es ist niemand schuld daran, dass es Mutationen gibt.“

 

(Agenturen)

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