Der Verordnungsentwurf ist laut APA-Informationen im Rathaus eingelangt. Voraussetzung für den Besuch eines Cafes oder Restaurants ist demnach ein Test bzw. eine Impfung oder eine überstandene Covid-Erkrankung – wobei für diese Variante ein ärztliches Attest nötig ist, berichten die Agenturen.
Laut diesem Verordnungsentwurf gelten für das Personal vergleichbare Regeln. Ein Coronavirus-Test muss hier mindestens einmal die Woche absolviert werden, auch soll es Maskenpflicht für Kellner geben. Zwischen den Tischen wird – zumindest laut diesem Entwurf – ein Abstand von zwei Metern vorgeschrieben. Eine Öffnung von Lokalen soll von 5.00 bis 22.00 Uhr möglich sein, berichten die Agenturen.
(dunav.at)