24-Stunden-Betreuerinnen von Pendlerregelung ausgenommen

24-Stunden-Betreuungskräfte aus Ländern, für die eine Reisewarnung gilt, werden bundesweit nicht unter die Pendlersonderregelung fallen, berichten die Agenturen.

Das teilte die Kärntner Gesundheitsreferentin Beate Prettner (SPÖ) heute unter Berufung auf das Gesundheitsministerium mit.

Laut ORF hatte Kärnten am Vortag bereits fixiert, dass man am Testprozedere für 24-Stunden-Betreuerinnen festhalten werde. Empfohlen wird, dass 24-Stunden-Betreuerinnen auch weiterhin auf das Coronavirus getestet werden, bevor sie die Arbeit im Land aufnehmen.

Laut Prettner bleibt auch das zwischen Bund und Ländern getroffene Übereinkommen zur Kostenübernahme aufrecht, wonach bei einer Inlandstestung 85 Euro und bei einer Auslandstestung 60 Euro pro Betreuungskraft und Monat übernommen werden. Am Wochenende war bekanntgeworden, dass die Einreise für Berufspendler aus Ländern, für die eine Reisewarnung gilt, ohne Einschränkung möglich wir, berichtet der ORF.

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