Auch in Kroatien ,,3-G-Regel“

Ab Montag werden alle Beschäftigten im  Gesundheitswesen und in der Sozialfürsorge entweder geimpft, genesen oder getestet sein müssen.

Die Zertifikatspflicht wird bei geplanter stationärer Krankenhausbehandlung oder bei geplanten diagnostischen oder therapeutischen Verfahren auch von Patientinnen und Patienten verlangt. Bei medizinischen Notfällen und in der primären Gesundheitsversorgung wird man hingegen keinen „3-G“-Nachweis brauchen.

Kein Zutritt zum Arbeitsplatz ohne Zertifikat

Mitarbeitende im Gesundheitswesen und im Sozialbereich, die nicht geimpft oder genesen sind, werden sich zweimal pro Woche testen müssen, berichteten Medien. Ohne Nachweis wird man den Arbeitsplatz nicht betreten dürfen. Wer deswegen nicht zur Arbeit erscheint, wird laut dem kroatischen Gesundheitsminister Vili Beros mit einem Stopp der Gehaltszahlung rechnen müssen. Kündigungen wegen Nichterfüllung der Zertifikatspflicht befürwortet der Minister derzeit allerdings nicht. Die Tests sollen vorerst kostenlos sein. Eine Mehrheit der Beschäftigten in den beiden Bereichen ist den Angaben zufolge ohnehin bereits geimpft.

Die angekündigte „3-G-Regel“ löste Widerstand aus. In Zagreb protestierten vergangene Woche Krankenschwestern und Pflegepersonal gegen die Zertifikatspflicht. Die Patientenverbände mahnten, dass damit der Zugang zur Gesundheitsversorgung noch zusätzlich erschwert werde.

 

 

(Agenturen)

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