Keine Quarantenepflicht für geimpfte Personen

Die Impfung gegen Covid-19 erspart ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung Quarantäne bei Kontakt mit einer infizierten Person.

Normalerweise gilt nach engem Kontakt mit einer mit Covid-19 infizierten Person: 14 Tage Quarantäne. Wie ORF Wien berichtet jetzt erspart man sich der Quarantäne mit einer Impfung, nämlich ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung. In Wien werden Geimpfte jetzt automatisch als Kontaktperson der Kategorie zwei (K2) eingestuft, wie der ORF Wien berichtete. Diese Erleichterungen gelten bis zur Zweitimpfung – falls vorgesehen -, und danach weitere sechs Monate, analog zu den Bestimmungen des „Grünen Pass“.

Auch als K2-Person solle man aber unnötige Kontakte einschränken, wird Ursula Karnthaler vom Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA 15) zitiert. Außerhalb des privaten Wohnbereichs muss, wo es Kontakt zu anderen Personen gibt, eine FFP2-Maske getragen werden.

Karnthaler erklärt auch: Für die Gesundheitsbehörde wäre es möglich, Verkehrsbeschränkungen für die K2-Personen zu erlassen, und den Besuch von etwa Gemeinschaftseinrichtungen zu verbieten. Das werde in Wien aber nicht gemacht.

Auch für Geimpfte gibt es nach dem Bekanntwerden des Kontakts mit einer infizierten Person die Pflicht zu einem Test. Ist der positiv, gebe es eine Art Kurz-Quarantäne, sagt die Expertin. Denn man wisse, dass Geimpfte oft nur kurzfristig vom Virus besiedelt seien.

 

 

(kurier.at/orf.at)

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