Kirchen verschärfen Maßnahmen gegen Coronavirus

Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung vorgestellten Maßnahmen wurden gemeinsam mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften zusätzlich zu den bereits geltenden Vereinbarungen weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gesetzt. Die neue Vereinbarung gilt ab Dienstag, 0 Uhr, und umfasst folgende Maßnahmen:

  • Öffentliche Gottesdienste sind weiterhin möglich
  • Wie bisher ist während des gesamten Gottesdienstes ein Mund-Nasenschutz zu tragen
  • Desinfektionsmittel werden ausreichend zur Verfügung gestellt
  • Zwischen den Gläubigen ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten
  • Die Pflicht zum Mindestabstand gilt nicht, wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert – hierbei ist ebenfalls ein Mund-Nasenschutz zu tragen
  • Gemeinde- und Chorgesänge werden bis auf Weiteres ausgesetzt
  • Aufschiebbare religiöse Feiern werden auch aufgeschoben (zB Trauungen)

Darüber hinaus werden die Kirchen und Religionsgesellschaften weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus setzen (zBEinsatz von Online-Angeboten, kürzere Dauer von Gottesdiensten, Absperrung jeder zweiten Kirchenbank).

Kultusministerin Susanne Raab: „Es ist wichtig, dass eine gemeinsame Religionsausübung in Form von öffentlichen Gottesdiensten weiterhin möglich sein wird, weil sie den Gläubigen in dieser herausfordernden Zeit auch viel Halt geben. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften tun alles, damit sich das Coronavirus nicht weiter ausbreitet und setzen deshalb weitere Maßnahmen. Schon bisher war die Zusammenarbeit mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften in der Corona-Krise sehr positiv und kooperativ. Die gemeinsamen Vereinbarungen haben sich bewährt, dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken.“

 

(bundeskanzleramt.gv.at/Foto: Christopher Dunker )

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