Marktamt kontrolliert 299 Taxis

In den letzten Wochen führte das Marktamt Kontrollen bei Taxiunternehmen durch. Geprüft wurde neben der Einhaltung des Gewerberechtes vor allem die Preis- und Tarifgestaltung. 100 Anzeigen sind die Folge.

Von 299 geprüften Taxis wurden 50 wegen Nichteinhaltung der Preisbandtoleranz beanstandet.  Diesbezüglich werden 100 Anzeigen ausgestellt. Die Zahl ergibt sich aus dem Umstand, dass nicht nur die Taxiunternehmen angezeigt wurden, sondern natürlich auch die jeweiligen Verrechnungsstellen, also die jeweilige Taxizentrale.

„Die Taxiunternehmen wurden vom Marktamt genau überprüft um einen möglichen finanziellen Schaden von den Wiener Konsument*innen abzuwenden. Der Taxi-Tarif ist in Wien ganz genau geregelt und muss natürlich auch von allen Taxiunternehmen, egal ob sie bis vor Kurzem Mietwagengewerbe waren oder nicht, eingehalten werden“, erklärt Marktamtsdirektor Andreas Kutheil.

Der Taxitarif folgt entweder der Taxometerangabe oder einer Berechnung aus Zeit und Länge der Fahrt nach einem fixen Schlüssel, wobei diese Berechnung des Preisbands per Routenplaner des Umweltministeriums erfolgen muss. Rund 20% der kontrollierten Taxis, vorwiegend ehemalige Mietwagengewerbe, verrechnen den Taxitarif mittels Preisbandtoleranz. Dabei muss natürlich die kürzeste Strecke und Fahrtzeit gewählt werden. Das genannte Preisband darf die Fahrtzeit- und Fahrtlängenberechnung um 20% unter- bzw. überschreiten.

Der allgemeine Erhebungsdienst insbesondere sämtliche Wirtschaftserhebungen in Wien und Konsument*innenschutz sind neben Lebensmittelkontrollen und der Verwaltung der Wiener Märkte zentrale Aufgaben des Marktamts. Auch für die Einhaltung der Gewerbeordnung und die Überprüfung der Gewerbe ist das Marktamt im Einsatz. Jedes Jahr werden um die 86.000 Kontrollen in verschiedenen Betrieben Wiens durch das Marktamt durchgeführt.

Nähere Informationen gibt es beim Marktamts-Telefon unter der Wiener Telefonnummer 4000 – 8090. Das Marktamts-Telefon ist Montag bis Freitag zwischen 7:30 und 21 Uhr, Samstag zwischen 8 und 18 Uhr und Sonntag zwischen 9 und 15 Uhr besetzt.

 

 

 

(Red)

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