Mückstein: Einführung einer 1G-Regel mit zwei Voraussetzungen

Laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein müssen für die Einführung einer 1G-Regel zwei Voraussetzungen erfüllt sein.

Diese sind: Erstens müssen alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sein und zweitens muss jeder die Möglichkeit für einen zweiten Stich gehabt habe.

Auf die Frage, wie es sich bei der 1G-Regel mit Genesenen verhalte, sagte Mückstein, dass diese sich jedenfalls mit einem Stich auffrischen müssten. Dann ist nämlich auch für diese Gruppe eine „sehr gute Immunität gegeben“, erklärte der Gesundheitsminister.

 

 

(Agenturen)

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