Neue Regeln für Onlineprüfungen

ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann hat neue Regeln für Onlineprüfungen an den Hochschulen erlassen.

In einer Verordnung wird unter anderem festgehalten, dass die Identität des Prüflings vor Beginn der Prüfung festgestellt werden, Schummeln hintangehalten und bei technischen Problemen die Prüfung abgebrochen werden muss.

Als Mindesterfordernis für Onlineprüfungen ist etwa festgehalten, dass „geeignete technische Infrastruktur aufseiten des Prüfenden und der oder des Studierenden vorhanden sein muss“. Außerdem sind „technische oder organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der eigenständigen Erbringung der Prüfungsleistung“ der Studierenden vorzusehen.

Über die Prüfung ist ein Protokoll zu führen, in das die Studierenden elektronisch Einsicht nehmen können – ausgenommen sind Multiple-Choice-Fragen einschließlich der jeweiligen Antwortmöglichkeiten. Bei einem Schummelversuch ist die Prüfung abzubrechen und auf die Gesamtantritte anzurechnen, bei technischen Problemen ohne Verschulden des Studierenden wird ebenfalls abgebrochen, allerdings ohne Anrechnung auf die Zahl der Prüfungsantritte.

Einfachere Abmeldung von Lehrveranstaltungen
Gegenüber dem Begutachtungstext gestrichen wurde dagegen die Möglichkeit für die Unis, bei Aufnahmeverfahren heuer auf die schulischen Leistungen der Studienwerber zurückzugreifen. Neu dazugekommen ist die Möglichkeit für Studierende, sich von Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen wieder abzumelden, wenn sie mit dem neuen Fernlehrmodus nicht zurechtkommen.

Weitere Eckpunkte: Unter anderem soll im Sommer die lehrveranstaltungsfreie Zeit entfallen können, Fristen geändert und Studieneingangs- und Orientierungsphasen verschoben werden können. In einer weiteren Verordnung festgehalten ist außerdem die Einführung des bereits angekündigten „neutralen“ Semesters bei der Studienförderung.

Das Sommersemester 2020 bleibt damit etwa für die Berechnung der Anspruchsdauer, die Fristen zum Nachweis des Studienerfolgs und die Einhaltung der Altersgrenze außer Betracht. Nicht verordnet wurde dagegen ein Entfall bzw. eine Rückzahlung der Studiengebühren für dieses Semester.

ÖH in erster Reaktion „zwiegespalten“

Die ÖH zeigte sich über die Verordnungen „zwiegespalten“: „Zu spät und zu wenig – so lassen sich die Verordnungen zusammenfassen“, hieß es in einer Aussendung. Zwar seien etwa die zusätzlichen Toleranzsemester bei Studien- und Familienbeihilfe, Fristverlängerungen und die transparentere Ausgestaltung der Kriterien für Onlineprüfungen positiv.

Das Ministerium habe aber für dieses „absolute Minimum“ einen Monat gebraucht. Außerdem fehle neben dem Erlassen der Studiengebühren unter anderem auch eine generelle Erweiterung der Toleranzsemester.

red, ORF.at/Agenturen

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