Parkpickerl Wien – Einige Berufe fordern Ausnahmen

Am 1. März wird in ganz Wien das Parkpickerl eingeführt. Einige Berufsgruppen fordern nun eine Ausnahmeregelung und wollen das Pickerl auch für ihren Arbeitsbezirk.

Pendler kommen mit der Bahn, dem Bus – oder mit dem Auto: Rund 120.000 Menschen fahren täglich von ihrem Wohnort in einem anderen Bundesland mit dem eigenen PKW nach Wien an ihren Arbeitsplatz. Manche von ihnen fordern nun das Recht auf ein Parkpickerl, das in ihrem Arbeitsbezirk gilt.

Jeder vierte Wiener Pflichtschullehrer kommt von außerhalb und fährt in der Früh mit dem Auto in die Schule. „Ein Drittel der Lehrer mancher Schulen am Stadtrand kommt etwa aus dem Burgenland“, sagt Lehrergewerkschafter Thomas Krebs von der ÖVP-nahen FCG. „Die wollen gerne in Wien unterrichten. Warum verscheucht man die Leute?“ Kündigungen seien die Folge, die den bestehenden Lehrermangel noch verschärfen würden.

Alarm im Kindergarten

Auch die Kindergartenpädagogen schlagen Alarm – schließlich sei es für Elementarpädagogen kein Problem, etwa in Niederöstereich einen Job zu finden, wo auch die Bezahlung durchgehend weit besser sei. Gudrun Kern, Geschäftsführerin der KIWI Kindergärten, sagt im Interview mit der BezirksZeitung: „Wir weisen schon seit 2009 auf den Fachkräftemangel im Kindergarten hin. Aktuell haben wir in Wien rund 30 Stellen ausgeschrieben.“ Kündigungen wegen der Einführung des Parkpickerls seien bereits vorgekommen, sagt Kern und fordert, dass auch Kindergartenpädagogen Parkpickerl beantragen dürfen.

Kein Parkpickerl für Arzte?

In der ORF-Sendung „Wien heute“ sagte Naghme Kamaleyan-Schmied von der Wiener Ärztekammer, dass das Parkpickerl die Arbeit für niedergelassene Ärzte erschwere – besonders bei Hausbesuchen: „Es ist einfach eine Ungleichbehandlung gegenüber Gewerbebetrieben, die dieses Parkpickerl haben können.“ Kamaleyan-Schmied spielt auf die Möglichkeit für Gewerbebetriebe an, ein Parkpickerl für Liefertätigkeiten beantragen zu können – am Firmenstandort wohlgemerkt. Allerdings gibt es für Ärzte bereits Parkkarten, die während der Ordinationszeiten gilt – Parkscheine müssen jedoch trotzdem ausgefüllt werden, so sind die Ärzte nur von der höchstzulässigen Parkdauer befreit.

Von der für das Parkpickerl zuständigen MA 46 – Verkehr ist zu hören, dass es eine unsachgemäße Differenzierung sei, einzelnen Berufsgruppen Ausnahmen zu erlauben. „Ich kann nicht einem Lehrer, der um 7 Uhr beginnt, eine Ausnahme geben, aber eine Verkäuferin, die auch um 7 Uhr beginnt, gebe ich sie nicht“, so Leiter Markus Raab. Polizei und Feuerwehr bekämen zwar auch Parkkarten, allerdings nur für die Dienstzeit und nur eine für mehrere Beschäftigte – schließlich könnten Dienste der Einsatzkräfte auch über Mitternacht dauern.

 

(meinbezirk.at)

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