Raschere Auszahlung der Familienbeihilfe durch vereinfachte Verfahren

Im Parlament wurden weitere Schritte für die digitale Weiterentwicklung des neuen Familienbeihilfenverfahrens „FABIAN“ beschlossen.

So soll der Prozess der Gewährung der Familienbeihilfe für Bürgerinnen und Bürger weitaus einfacher werden. Dabei werden Studierendendaten automatisiert verarbeitet, um die Fallbearbeitung deutlich zu beschleunigen. Darüber hinaus wird die Familienbeihilfe für die Dauer von 4 Monaten nach Abschluss der Schulausbildung weiter gewährt. Das garantiert eine durchgehende Auszahlung der Familienbeihilfe bis zu einem möglichen Studienbeginn.

„Mit diesen Adaptierungen werden Familien mit studierenden Kindern weiter entlastet. Wo Familien früher Unterlagen einreichen mussten, wird durch die automatisierte Verarbeitung von Studierendendaten das Geld in Zukunft rascher am Konto sein. Außerdem bewirkt das neue Gesetz die Weiterzahlung der Familienbeihilfe vier Monate nach Abschluss der Schulausbildung sowie die automatische Weitergewährung der Familienbeihilfe während des Studiums, wenn alle Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. So können Familien besser und effizienter unterstützt werden“, freut sich Familienministerin Susanne Raab.

Bisher mussten Bürgerinnen und Bürger Anspruchsüberprüfungsschreiben beantworten und die erforderlichen Dokumente dem Finanzamt vorlegen. Das konnte, aufgrund der Fülle der Schreiben, trotz der professionellen Arbeit der engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung zu Verzögerungen bei der Auszahlung führen.

Finanzminister Magnus Brunner: „Es ist heuer im Frühjahr und im Sommer teilweise zu längeren Wartezeiten für die österreichischen Familien gekommen. Hier gilt einerseits mein Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzamts Österreich, die den Rückstau schnellstmöglich aufgearbeitet haben, andererseits müssen wir Vorsorge treffen, damit so etwas in Zukunft nicht noch einmal vorkommt. Dass sich die Verwaltung an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürgern orientiert, ist mir als Finanzminister ein ganz besonderes Anliegen. Wir setzen alles daran, diesem Anspruch gerecht zu werden.“

Mit dem nun beschlossenen Gesetzespaket werden wesentliche Erleichterungen für die Familien auf den Weg gebracht. Die automatisierte Verarbeitung der Studierendendaten wird in einem gemeinsamen Projekt zwischen Finanzministerium, Bundeskanzleramt und Bildungsministerium bis September 2022 umgesetzt.

 

 

(dunav.at)

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