Regierung präsentiert neuen Fixkostenzuschuss

In Österreich können die Unternehmen ab heute Nachmittag den Ersatz von Fixkosten beantragen, wenn ihr Umsatz um mindestens 30 Prozent gefallen ist. Diese Hilfe gab es bereits für die Zeit von Mitte März bis Mitte September (Fixkostenzuschuss eins), nun wird diese Förderung auch für die Zeit von Mitte September bis Juni 2021 möglich (Fixkostenzuschuss zwei). Je Periode können pro Unternehmen maximal 800.000 Euro Förderung fließen.

Diese Beihilfe fließt nur für jenen Teil der Fixkosten, der nicht von Unternehmensgewinnen gedeckt ist, teilten heute Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) mit.

Damit sei die Berechnung kompliziert und in der Regel nur im Nachhinein möglich, so Blümel, da die Verluste im Voraus schwer zu schätzen seien. Auch diese Förderung läuft unter der Bezeichnung Fixkostenzuschuss zwei, hat aber eine andere Rechtsbasis und Berechnungsweise als der ab sofort beantragbare Fixkostenzuschuss zwei mit bis zu 800.000 Euro.

Die Regierung hat auch heute angekündigt, dass der Umsatzersatz für Betriebe, die im zweiten Lockdown schließen mussten, zu beantragen ist. Wie angekündigt erhalten Dienstleister als Entschädigung für die zwangsweise Schließung 80 Prozent des Vorjahresumsatzes, Handelsbetriebe hingegen zwischen 20 und 60 Prozent.

Ein Kfz-Händler werde mit 20 Prozent auskommen müssen, Blumenhändler oder Modegeschäfte, deren Ware verderblich ist, mit 60 Prozent. Dieser Umsatzersatz ist über Finanzonline zu beantragen. Regeln für indirekt betroffene Zulieferer werden noch ausgearbeite, berichten die Agenturen.

Diese ab heute mögliche Fixkostenzuschuss zwei bis 800.000 Euro wird in zwei Tranchen ausbezahlt, erst zu 80, dann zu 20 Prozent. Der Zuschuss ist aliquot zum Umsatzrückgang. Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 120.000 Euro können davon 30 Prozent pauschal und ohne Steuerberater beantragen.

Im Gegensatz zum Fixkostenzuschuss eins können nun etwa auch Leasingraten, Abschreibungen (AFA) und frustrierte Aufwendungen, also schon angefallene Kosten für Projekte, die wegen der Pandemie nicht verwirklicht wurden, angerechnet werden.

 

(dunav.at/Agenturen)

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