Schulen und Kindergärten im Lockdown geöffnet aber keine Präsenzpflicht

Während des 20-tägigen Lockdowns bleiben die Schulen und Kindergärten geöffnet.

Die Schulen und Kindergärten bleiben auch während des Lockdowns geöffnet – gleichzeitig appellieren aber Regierung wie Länder, die Kinder wenn möglich daheim zu betreuen. In den Schulen gilt durchgehend Maskenpflicht: Kinder in Volksschulen, AHS-Unterstufen, Mittelschulen und Sonderschulen müssen zumindest einen Mund-Nasen-Schutz tragen, alle anderen Schüler sowie Lehrer eine FFP2-Maske. Kritik kommt von Lehrervertretern.

Schulbetrieb wird während harten Lockdowns fortgesetzt

Laut Bildungsministerium gilt jene Regel, die gestern für Oberösterreich und Salzburg getroffen wurde, ab Montag für ganz Österreich. Der Stundenplan bleibt also aufrecht. Kinder, die nicht in die Schule gehen wollen, dürfen aber daheimbleiben. Dafür reicht eine Entschuldigung der Eltern, ärztliches Attest ist keines nötig. Die Erlaubnis zum Fernbleiben gilt dabei laut Erlass tageweise- stundenweises Ein- und Auschecken ist nicht möglich.

Flächendeckendes Distance Learning gibt es nicht, da der Unterricht grundsätzlich in Präsenz stattfindet – Kinder, die nicht in die Schule kommen, sollen sich aber über die durchgenommenen Stoffgebiete bei den zuständigen Lehrerinnen und Lehrern informieren können. Sie können auch Lernpakete für daheim erhalten. Falls sie die technischen Möglichkeiten haben und die Lehrer dies anbieten, können sie sich auch von daheim in den Unterricht „dazuschalten“. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht.

 

 

(Agenturen)

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