Sicher wählen bei den Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen

Am 11. Oktober 2020 finden die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen statt. Bei der Gemeinderatswahl werden 1.133.010 Personen, bei den Bezirksvertretungswahlen 1.362.789 Personen wahlberechtigt sein.

Für sie stehen am Wahltag 1.494 Wahllokale in der Zeit zwischen 7.00 und 17.00 Uhr zur Verfügung. Das Wiener Wahlservice (MA 62) hat umfassende Maßnahmen für eine sichere Wahl am und vor dem Wahltag erarbeitet.

Zwtl.: „Vorwählen“ mit Briefwahl im Wahlreferat oder per Briefwahl im In- und Ausland

Wer am Wahltag zum Beispiel wegen Ortsabwesenheit oder aus gesundheitlichen Gründen nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat schon jetzt die Möglichkeit mit Wahlkarte zu wählen:

  • Mit einer Wahlkarte per Briefwahl direkt im zuständigen Wahlreferat. Für die Stimmabgabe stehen mobile Abgabesäulen mit einem Sichtschutz zur Verfügung. In den Wahlreferaten besteht die Pflicht, Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Wahlberechtigten werden ersucht, einen eigenen Kugelschreiber mitzunehmen.
  • Mit einer Wahlkarte kann schon jetzt per Briefwahl im In- und Ausland oder am Wahltag in einem beliebigen Wiener Wahlkarten-Wahllokal die Stimme abgegeben werden.

Zwtl.: Maßnahmen vor dem Wahltag

  • In kritischen Einrichtungen wie z.B. Pflegeheimen wählen nur mehr Menschen, die dort wohnen. Wahlberechtigte von außerhalb wurden auf andere Sprengel aufgeteilt. Ebenso wurden Wahllokale unter 40 m² Raumgröße in größere Räume übersiedelt.
  • Das Personal für die Ausstellung der Wahlkarten wurde aufgestockt, um für das erhöhte Interesse an Wahlkarten gerüstet zu sein: Gegenüber der Nationalratswahl 2019 sind 163 Personen mehr in den Wahlreferaten im Einsatz.

Maßnahmen für eine sichere Wahl am Wahltag

Seit dem Frühjahr hat das Wiener Wahlservice (MA 62) intensiv in Zusammenarbeit mit namhaften ExpertInnen aus dem Bereich der Hygiene und Mikrobiologie und einer mathematischen Modellsimulation an Schutzmaßnahmen für eine sichere Wien-Wahl 2020 gearbeitet. Alle Schutzmaßnahmen wurden mit dem medizinischen Krisenstab der Stadt Wien abgestimmt.

  • Tragen eines mitgebrachten Mund-Nasen-Schutzes sowie Einhaltung des Ein-Meter-Abstandes. Die Wahlberechtigen müssen zur Wahl einen Mund-Nasen-Schutz mitnehmen und diesen ab dem Gebäudeeingang tragen. Auch das Wahlpersonal trägt im Gebäude und im Wahllokal einen Mund-Nasen-Schutz.
  • Eigener Kugelschreiber oder desinfizierter Kugelschreiber. Die Wahlberechtigten werden ersucht, einen eigenen Kugelschreiber zur Wahl mitzunehmen. Falls nicht, stehen desinfizierte Kugelschreiber im Wahllokal zur Verfügung. In der Wahlzelle selbst ist diesmal kein Kugelschreiber angebracht!
  • Plakate und zusätzliche OrdnerInnen weisen auf die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, und die Einhaltung des Ein-Meter-Abstandes hin. Je nach Situation im Wahllokal können flexibel zusätzliche OrdnerInnen abgestellt werden.
  • Desinfektion des Wahlmobiliars und der Kontaktstellen im Wahllokal. Zusätzlich zur Grunddesinfektion des Wahlmobiliars, wie Wahlzellen, Wahlurnen, Tische werden am Wahltag, unmittelbar vor Beginn der Wahlzeit um 7.00 Uhr, alle Kontaktstellen mit denen die Wahlberechtigten in Berührung kommen, wischdesinfiziert. Die Desinfektion der Kontaktstellen wird am Wahltag in weiterer Folge alle zwei Stunden vorgenommen.
  • Lüften des Wahllokales. Das Wahlpersonal wird angewiesen, das Wahllokal vor Beginn der Wahl und im weiteren Tagesverlauf zumindest stündlich für mindestens drei Minuten zu lüften, sofern nicht eine mechanische Be- und Entlüftung des Wahllokales erfolgt.
  • „Identifikationsparavent“ aus Plexiglas. Da zur Überprüfung der Identität der Wahlberechtigten die das Gesicht verdeckende MNS-Maske kurz abgenommen werden muss, kommen für die sichere Durchführung dieses Vorganges Identifikationsparavents aus Plexiglas in jedem Wahllokal zum Einsatz.
  • Sauberkeit im Wahllokal. Das Reinigungspersonal wurde aufgestockt. Neben dem Reinigungspersonal vor Ort stehen mobile Sonderreinigungsteams am Wahltag für die Behebung von Verschmutzungen und das Nachfüllen von Seife, Papierhandtüchern und WC-Papier zur Verfügung.
  • Testung des Wahlpersonals: Die Stadt bietet für alle an der Wahl und an der Auszählung beteiligten städtischen Bediensteten wie auch den BeisitzerInnen, ErsatzbeisitzerInnen (sowie Vertrauenspersonen und WahlzeugInnen) eine freiwillige Testung im Rahmen eines Screeningprogramms der Landessanitätsdirektion an. In Summe werden ca. 12.000 Personen zur Teilnahme am Screening eingeladen. Die teilnehmenden Personen erhalten vor und nach der Wahl einen Gurgeltest. Mit diesem Screening werden sowohl die MitarbeiterInnen als auch die WählerInnen geschützt.

(wien.gv.at/Foto: PID/Markus Wache)

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