Ungeimpfte dürfen zu Familienfeiern

Während der Weihnachtsfeiertage wird der Lockdown für Ungeimpfte teilweise aufgehoben – sie dürfen in dieser Zeit an Familienfeiern im kleinen Kreis teilnehmen.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) kündigten das am Freitag in einer Pressekonferenz an. Zu Silvester wird zudem die aktuell geltende Gastronomiesperrstunde um 23.00 Uhr aufgehoben.#

Unabhängig vom Impfstatus soll für 24., 25. und 26. Dezember sowie am 31. Dezember gelten, dass Treffen von bis zu zehn Personen ohne 2-G-Nachweis im privaten Bereich erlaubt sind. Ab zehn Personen – bis zu einem Maximum von 25 Personen – sind Zusammenkünfte mit 2-G-Nachweis, also für Geimpfte und Genesene, erlaubt.

Zu Silvester wird die CoV-Sperrstunde in der Gastronomie aufgehoben, es gelten die üblichen Sperrstunden der Bundesländer. Abgesehen von den genannten Tagen gelten weiter die bestehenden Maßnahmen – der Lockdown für Ungeimpfte wird im Hauptausschuss des Nationalrats um zehn Tage verlängert. Für die Feiertage wird ein weiterer Ausnahmegrund definiert, um das Haus verlassen zu dürfen, und zwar Zusammenkünfte von maximal zehn Personen.

 

 

(dunav.at/Agenturen)

 

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