Wegen Maskenbefreiung kein Zutritt zu AKH: Mut-Ärztin muss sich selbst im Freien Blut abnehmen

Die bekannte Corona-Maßnahmenkritikerin Dr. Konstantina Rösch musste aufgrund ihrer Leukämie-Krankheit zur Blutabnahme ins Wiener Allgemeine Krankenhaus. Durch Mitarbeiter des Krankenhauses wurde Dr. Rösch jedoch am Betreten der Ambulanz gehindert. Grund hierfür, die bekannte C-Maßnahmengegnerin weigerte sich eine Maske aufzusetzen, hatte sie doch bereits ein bestehendes Maskenbefreiungsattest.

Dr. Rösch berichtet dass sie unter Anwendung körperlicher Gewalt abgehalten wurde das Krankenhaus zu betreten. Die Ärzte des AKH seien aber aufgrund des hippokratischen Eides und der gesetzlichen Pflicht zur Hilfeleistung dazu verpflichtet sie einzulassen.

Gefilmt und beleidigt

Frau Dr. Rösch wurde im Zuge dieses Vorfalls mit privaten Handys gefilmt und wüst beschimpft:

“Die nimmt sicher Drogen, LSD oder so weil sonst kann man sich ja nicht so blöd aufführen!” oder “Die lebt in ihrer eigenen Welt!”

Rösch verlangte daraufhin die Vorgesetzten zu sprechen, was ihr wiederum verweigert wurde mit der flapsigen Antwort: “Gibt’s ned!”

Einer dieser Personen teilte Frau Rösch zudem mit, dass selbst wenn sie ein “sogenanntes” Maskenattest hätte, würde er sie heute nicht mehr reinlassen, da “sie sich so blöd aufführt”.

Da mische ich mich nicht ein

Ein Anruf in der Ambulanz beim behandelnden Arzt wurde von diesem wie folgt beantwortet: „Da mische ich mich nicht ein.“

Konstantina Rösch hat daraufhin das AKH verlassen. Nach einer Viertelstunde erreichte sie ein Anruf des behandelnden Arztes mit der Frage, ob sie sich selbst Blut im Freien abnehmen könne. Er würde die entsprechenden Utensilien zu einem Hintereingang bringen.

Die erheblich erkrankte Rösch folgte diesem Vorschlag. Schließlich blieb ihr nicht viel über.

Die Blutabnahme wurde dann selbsttätig im Freien auf dem AKH-Gelände durchgeführt und anschließend, ebenfalls im Freien, an den Arzt übergeben.

Unterlassene Hilfeleistung

Ob das Verhalten der AKH-Mitarbeiter auch disziplinarrechtliche Folgen haben wird ist noch unklar. Einer krebskranken Patientin die Untersuchung zu verweigern ist jedenfalls strafbar.

(Wochenblick.at)

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