Wien: Hauptanmeldezeit für Wiener städtische Kindergärten startet am 1. November

Am 1. November startet wieder die Hauptanmeldezeit für die städtischen Kindergärten in Wien. Wer für das Kindergartenjahr 2023/24 einen Platz in einem städtischen Kindergarten sucht, kann sich kommenden November und Dezember anmelden.

Die Anmeldung ist online unter www.kindergaerten.wien.at möglich. Alternativ kann das Anmeldeformular auch unter +43 1 277 55 55 angefordert werden. Das ausgefüllte Formular kann per E-Mail, Fax oder Post an eine Servicestelle der Stadt Wien – Kindergärten übermittelt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Anmeldung in den Servicestellen der Stadt Wien – Kindergärten in den Briefkasten einzuwerfen.

Der Zeitpunkt der Anmeldung innerhalb der Hauptanmeldezeit ist nicht von Bedeutung. Die Plätze werden nach festgelegten Kriterien, wie beispielsweise der Berufstätigkeit der Eltern oder Geschwisterkindern, vergeben. Ende März erhalten Eltern Informationen zur Vergabe der städtischen Kindergartenplätze.

“Die Hauptanmeldezeit von 1. November bis 31. Dezember ermöglicht den Eltern und auch den städtischen Kindergärten die zeitgerechte Planung für das nächste Kindergartenjahr“, betonen Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr und Kurt Burger, Abteilungsleiter-Stellvertreter der Stadt Wien – Kindergärten.

Anmeldung in einem privaten Kindergarten

Vor der Anmeldung für einen elementaren Bildungsplatz in einem privaten Kindergarten benötigt jedes Kind eine Kund*innen-Nummer im Verzeichnis der Wiener Kindergartenkinder. Diese kann online, per E-Mail, Post oder Fax bei einer Servicestelle der Stadt Wien – Kindergärten beantragt werden. Alle Informationen gibt es im Internet oder beim Infotelefon unter der Telefonnummer +43 1 277 55 55.

Mit der Anmeldung für einen Platz in einem städtischen Kindergarten erhält das Kind automatisch die benötigte Kund*innen-Nummer.

Verpflichtendes Kindergartenjahr

In Österreich müssen alle Kinder im letzten Jahr vor Schuleintritt eine elementare Bildungseinrichtung besuchen. Die sogenannte „Kindergartenpflicht“ gilt für Kinder, die vor dem 2. September des jeweiligen Kalenderjahres fünf Jahre alt sind und den Hauptwohnsitz in Wien haben.

 

(Foto: gettyimages)

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